Lange gab es zwischen Erbendorf und dem Ortsteil Eppenhof keinen Fuß- beziehungsweise Radweg. Das hat sich zwischenzeitlich geändert. Im Zusammenhang mit der Erneuer- und Erweiterung der B299 nach Hessenreuth und dem Neubau der Brücke über die B22 wurde ein gemeinsamer Rad- und Fußweg geschaffen. Die Lücke in der Radwegeverbindung wurde damit geschlossen. Die Kosten dafür hatte die Bayerische Straßenbauverwaltung übernommen. In der September-Sitzung des Stadtrates ging es nun darum, die sogenannte Unterhaltungslast auf die Stadt Erbendorf zu übertragen.
Die Stadt verpflichtet sich, neben der Instandhaltung der zugehörigen Seitenstreifen auch der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Dazu zählen Reinigungs- sowie im Winter Räum- und Streuarbeiten des Winterdienstes. Mit eingeschlossen sind auch die Querungshilfen, wie es im Beschlussvorschlag heißt. Durch den Übertrag verpflichtet sich die Stadt, dass der Weg von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden kann. Zudem stellt die Stadt die Straßenbauverwaltung von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht und dem Winterdienst geltend gemacht werden könnten, heißt es im Beschlussvorschlag weiter. „Genau so machen wir es bereits beim Radweg von Erbendorf nach Kornhof“, sagte Bürgermeister Johannes Reger. Reinhold Kastner, neuer Fraktionsvorsitzender der SPD, wollte wissen, ob sich die Stadt im Falle von Sanierungs- oder Ausbesserungsarbeiten an den Kosten beteiligen müsse. „Würden Arbeiten, zum Beispiel am Straßenbelag, anfallen, wären wir mit dabei“, antwortete Reger. Der Vereinbarung wurde im Anschluss einstimmig zugestimmt.
Solarpark in Plärn
Gleich drei Punkte der Tagesordnung beschäftigten sich mit der Bauleitplanung der Stadt. So stimmten die Räte der Entwurfsplanung des Landschaftsarchitekturbüros Blank & Partner zu. Dieses hatte für den Investor, die NEW - Neue Energien West eG aus Grafenwöhr, einen Bebauungsplan für das Projekt "Solarpark Plärn" erarbeitet. Diese plant nördlich der Bundesstraße 299, am Stockerweg, eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von circa 8,5 Hektar. Einstimmig wurde der Entwurf gebilligt. Stadtrat Bernhard Schmidt (Freie Wähler) hatte zuvor eine persönliche Beteiligung angekündigt und war von der Abstimmung ausgeschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Unterstellhalle in Siegritz
Auch in puncto Bebauungsplan "Siegritz-West" soll nun die Öffentlichkeit beteiligt und der Flächennutzungsplan geändert werden. Auf etwa 4000 Quadratmetern entsteht westlich von Siegritz ein dörfliches Mischgebiet (MD). Hier dürfen Gebäude und Anlagen gebaut werden, die der "Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Geräten sowie der Lagerung von land- und forstwirtschaftlichen Produkten dienen", heißt es im Sachvortrag. Das Forstunternehmen Frank plant eine Unterstellhalle für land- und forstwirtschaftliche Maschinen im Außenbereich des Ortes. Bereits 2019 wollte man hier Baurecht schaffen, das Verfahren scheiterte allerdings mit der Begründung, dass sich eine solche Halle nicht ins Landschaftsbild einfüge. Durch eine Simulation der Halle konnte das Verfahren wieder aufgenommen werden. Im Februar stimmten die Räte bereits über die Änderung des Flächennutzungsplans ab. Josef Schmidt (Grüne) lobte alle Beteiligten, die "eine Lösung gefunden haben, den Ort weiterzuentwickeln" und damit bezwecken, dass das Unternehmen vor Ort bleibe.
Bauplätze für Privat und Gewerbe
Zustimmung gab es auch für die Entwurfsplanung im Bereich "Pfaben-Nord". Hier sollen neben den bestehenden Gebäuden Bauplätze für Wohnvorhaben sowie kleine Handwerks- und Gewerbebetriebe geschaffen werden. Die Fläche beläuft sich auf rund 16.000 Quadratmeter. Bürgermeister Reger wies darauf hin, dass es sich bei den Flächen nicht um landwirtschaftlich genutzte Flächen handle. Der Entwurf für die Außenbereichssatzung wurde gebilligt, auch hier werden Öffentlichkeit und Behörden nun beteiligt.
Weiter befassten sich die Stadträte noch mit einem Bauantrag: In Wildenreuth soll ein Einfamilienhaus mit Carport gebaut werden. Dafür musste das Gremium mehreren Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zustimmen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
- Notwendig, wenn z. B. Bebauungspläne für neue Wohngebiete aufgestellt oder die Nutzung von Flächen geändert werden soll
- Stadt- bzw. Gemeinderat stimmen über Entwurf ab
- Verwaltung veröffentlicht den Beschluss als amtliche Bekanntmachung, informiert Behörden, deren Aufgaben durch die Planung berührt werden
- Entwurf ist bei der Verwaltung einsehbar, Bedenken können schriftlich geäußert werden
Quelle: gesetze-bayern.de














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