Eschenbach
05.02.2020 - 11:42 Uhr

Badeunfall: Stadt Eschenbach zu 230.000 Euro Schadensersatz verurteilt

2014 passiert ein folgenschwerer Badeunfall am Rußweiher. Doch die Konsequenzen für die Stadt Eschenbach werden erst 2020 so richtig deutlich.

Hier am Bootsanlegesteg am "Hexenhäusl" ereignete sich 2014 der schwere Unfall. Archivbild: do
Hier am Bootsanlegesteg am "Hexenhäusl" ereignete sich 2014 der schwere Unfall.

Die Stadt Eschenbach ist wegen eines Badeunfall verklagt worden. Das bestätigt Bürgermeister Peter Lehr auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien am Dienstag schriftlich: „Die Stadt Eschenbach als Beklagte, vertreten durch eine Kanzlei der Haftpflichtversicherung, wurde vom OLG Nürnberg auf Zahlung eines Schadensersatzes an den Geschädigten per Gerichtsurteil verpflichtet. Der Streitwert wurde auf 230 000 Euro festgelegt.“ Lehr erklärt, dass der Fall über die Haftpflichtversicherung abgewickelt wurde, da der Stadt grobe Fahrlässigkeit angelastet wurde.

Hintergrund ist ein Badeunfall, der sich 2014 am Rußweiher ereignete. Damals sprang ein 14-Jähriger aus Ostdeutschland, der mit seinen Eltern Urlaub in der Region machte, vom Bootsanlegesteg am „Hexenhäusl“ in den Weiher. Dabei kam er wohl mit dem Kopf auf dem Untergrund auf und zog sich schwere Verletzungen im Rückenbereich zu. Der Junge ist seitdem querschnittsgelähmt.

„Wir haben nach diesem Unfall den Steg entsprechend beschildert sowie den Zugang mit einer Kette gesperrt. Der Steg wird außerdem in einigen Wochen abgerissen, um die Gefahrensituation zu beseitigen“, erklärt Lehr sechs Jahre nach dem Unfall. Eine Wiederholung solcher Unfälle will die Stadt unbedingt vermeiden. „Als Bürgermeister oder Stadtrat hat man auch die Verantwortung, und das kann auch die Haftung betreffen“, fügt er an.

Dass die Schadensersatzklage erst Jahre später zur Sprache kam, erklärt Lehr damit, dass durch die Kanzlei der Haftpflichtversicherung gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde. Er habe abgewartet, bis der Vorgang endgültig abgeschlossen ist, um die Information dann weiterzugeben. „Unabhängig davon wurde der Stadtrat mit Eintreffen der Klageschrift in einer Sitzung hierüber informiert“, sagt der Bürgermeister ohne konkrete Zeitangabe.

In der Stadtratssitzung vom 30. Januar kam es nun zu einigen Irritationen. Laut Protokoll der Sitzung vom 28. November 2019 habe Bürgermeister Lehr damals den Stadtrat unterrichtet, dass die Stadt zu einer Schadensersatzzahlung „verurteilt“ worden sei. In der Sitzung wurde schließlich das Protokoll dahingehend geändert, dass aus „verurteilt“ eine „Forderung des Rechtsanwalts des Betroffenen“ gemacht wurde. Wie sich aber nun herausstellt, war „verurteilt“ doch korrekt. „Da das Urteil bereits 2018 gefällt wurde, sind die widersprüchlichen Aussagen irrtümlicherweise von mir getroffen worden“, räumt Bürgermeister Lehr am Dienstag gegenüber Oberpfalz-Medien ein.

Artikel zum Badeunfall 2014

Die CSU-Fraktion hinterfragt aber auch den Protokolleintrag selbst. „Das ist niemals in einer öffentlichen Sitzung erwähnt worden, sonst hätte die Presse darüber berichtet. Warum es im Protokoll auftaucht, ist nicht nachvollziehbar“, erklärt CSU-Fraktionssprecher und Bürgermeisterkandidat Marcus Gradl. Er und seine Parteikollegen hätten nichts von der Summe gewusst.

Bürgermeister Lehr verweist darauf, dass er den Stadtrat am 28. November 2019 darüber unterrichtet hätte, daher auch der Eintrag ins Protokoll. Außerdem hätten die Fraktionsführer Bescheid gewusst. Gradl habe aber seit sechs Monaten nicht mehr an einer der monatlichen Besprechungen teilgenommen, sagt Lehr. „Allerdings haben wir immer einen Stellvertreter geschickt“, rechtfertigt sich Gradl. Dieser hatte aber laut CSU-Fraktionssprecher ebenfalls keine Kenntnis von den Folgen des Badeunfalls.

 
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