Das Ruhewald-Projekt im Waldgebiet Birschling nahm die vorletzte Hürde. Nach Ablauf der Fristen für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange segnete der Stadtrat bei einer Gegenstimme die 14. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan ab. Das Gremium beauftragte die Verwaltung, die beiden Pläne erneut für einen Monat auszulegen und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Vorhaben zu beteiligen. Erst danach kann mit den Arbeiten für den Ruhewald begonnen werden.
Seit geraumer Zeit befasst sich das Gremium mit dem vor wenigen Jahren vom ehemaligen Stadtrat Martin Gottsche vorgebrachten Vorschlag zur Anlage einer naturnahen Begräbnisstätte. Viele Schritte waren erforderlich, um das Vorhaben nahezu baureif werden zu lassen. Bei der ersten Anhörung waren 25 Behörden, Sachgebiete, Verbände und Unternehmen zur Stellungnahme anzuschreiben. Neun von ihnen antworteten dem zuständigen Architekturbüro Fetsch. Sie hatten keine Einwände gegen das kommunale Vorhaben, sparten jedoch nicht mit Hinweisen und Anregungen. Diese und sich eventuell daraus ergebende Vorschläge stellte Diplomingenieur Wolfgang Fetsch den Stadträten vor. Zum Beispiel empfahl die Höhere Landesplanungsstelle zum Brandschutz (Grablichter) in enger Abstimmung mit dem Kreisbrandrat und der Feuerwehr, das Aufstellen von Grablichtern auszuschließen. Dem Landratsamt ging es unter anderem um eine gesicherte Erschließung, die Kennzeichnung der beiden Erweiterungsflächen, mögliche Grabdenkmale und um die Einfriedung. Dem aus Sicht des Naturschutzes vorgebrachten Wunsch, gefälltes Totholz vor Ort zu belassen, will die Stadt nicht entsprechen. Der Empfehlung des Vermessungsamts, die Abgrenzung von zwei betroffenen Grundstücken vermessen zu lassen, wird die Stadt nachkommen.
Mit Planzeichnungen stellte Fetsch den Stadträten die genaue Lage und den Erschließungsweg vor und versicherte, dass außer einem zentral stehenden Kreuz mit Ambo und Sitzbänken keine baulichen Einrichtungen in der Anlage Platz finden werden. Ein Zaun werde dafür sorgen, dass keine Wildtiere den Ruhewald betreten können. Dies sei im Übrigen auch Vorgabe der Bayerischen Bauordnung. Unter Hinweis auf die zunehmenden Plagen mit dem Eichenprozessionsspinner und die damit verbundenen Absaugeinsätze war Reinhard Wiesent daran gelegen, dass der durch die Anlage führende Weg von geländegängigen Fahrzeugen genutzt werden kann.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.