Eschenbach
24.06.2020 - 13:05 Uhr

Für Gottesdienste entfällt die Verwendung des Mund-Nase-Schutzes

Gottesdienst feiern in der Coronakrise soll leichter werden. Nach den strikten staatlichen Beschränkungen zur Minimierung des Infektionsrisikos öffnen sich nun wieder Schritt für Schritt die Regelungen für die bayerischen Gotteshäuser.

Dekan Thomas Jeschner informierte in den Sonntagsgottesdiensten unter Bezug auf Anweisungen der Diözese über die neuen Vorgaben. Für liturgische Feiern gilt seit Montag, 22. Juni, vor allem das Abstandsgebot von 1,5 Metern. Die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nur noch dann verpflichtend, solange sich der Gottesdienstteilnehmer nicht an seinem Platz in der Kirche befindet. Bestehen bleibt die Zugangsbeschränkung einschließlich Festlegung einer maximalen Anzahl von Gläubigen, die den nötigen Abstand zwischen den Teilnehmenden garantiert.

Ab sofort wieder möglich sind Gottesdienste im Freien mit einer auf 200 Personen begrenzten Teilnehmerzahl. Auch hier gilt die Abstandsregelung. Bei der Austeilung der Kommunion empfiehlt die Diözesanleitung dem Austeiler die Verwendung einer Zange. Mundkommunion ist nicht möglich.

Neue Anweisungen gibt es auch für weitere Sakramente. Bei Taufen gelten dieselben Platz- und Abstandsregelungen wie bei Messen. Da bis 31. August 2020 keine Großveranstaltungen stattfinden dürfen, sei auch eine Erstkommunion in der herkömmlichen Form mit anschließender weltlicher Feier nicht anzuraten, stellt die Diözesanleitung in ihrer Anweisung für die Pfarreien fest. Dennoch öffnet sich wenigstens wieder die Tür zur Vorbereitung von Kindern auf die Erstkommunion „in kleinen Gruppen“.

Unter dieser Voraussetzung und den weiter bestehenden Einschränkungen stellt die Diözese den Ortskirchen eine Erstkommunionfeier in einfacher Form frei. Voraussetzung dafür sei, die Kinder auf das Sakrament der Kommunion vorzubereiten und die Erstbeichte.

Firmungen sind für das Jahr 2020 ausgesetzt. Für Trauungen im engen Familien- und Freundeskreis gelten dieselben Platz- und Abstandsregelungen wie bei „normalen“ Gottesdiensten. Allerdings entfällt im Zuge des Vermählungsteiles der Stola-Ritus und die Handauflegung des Priesters. Für anschließende Hochzeitsfeiern verweist Pfarrer Thomas Jeschner unter Bezug auf die kirchlichen Anweisungen auf die staatlichen Vorschriften.

Möglich ist auch das Sakrament der Beichte mit Abstandsregelung. Um eine Ansammlung von Wartenden zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung empfohlen. Weitere Hinweise betreffen die Krankensalbung und -kommunion. Die staatlichen Vorgaben erlauben ausdrücklich den Besuch Kranker, betonte der Dekan. Zum Schutz der Kranken habe der Priester Schutzkleidung zu tragen. Auch eine Sterbebegleitung auf ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen und im Einvernehmen mit dem Krankenhaus oder dem Heim sei möglich.

Für ein Begräbnis gelte die Vorgabe für Gottesdienste im Freien. Danach dürfen an Bestattungen unter Einhaltung der Abstandsregelung bis zu 200 Personen teilnehmen. Zu Bittgängen und Flurumgängen verweist der Seelsorger auf die Anordnung, vor das Kirchenportal zu ziehen und den Ort und die Fluren zu segnen.

 
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