Bis August werden die Möwen akustisch den Ton angeben. Die Aufzeichnungen über diese auffällige Erscheinung im Eschenbacher Weihergebiet und deren Brutkolonie reichen zurück bis ins Jahr 1626. Damit zählt sie zu den Ältesten in ganz Bayern. Interessante Details zum 1951 ausgewiesenen Naturschutzgebiet und der Möwenkolonie enthält ein Faltblatt der Stadt, in dem auch der ehemalige "Geyerschlag" beschrieben wird.
Wegen ihrer Fressgier und ihres scharfen, raubvogelartigen Auges nannte man die Lachmöwen früher Geyer. Die Lachmöwe hat ihren Namen übrigens nicht wegen ihrer lachenden Stimme, einem mehr rauen Kreischen, sondern wegen ihrer Vorliebe, an großen, flachen Gewässern, - auch Lachen genannt - zu brüten. Im 17. Jahrhundert war der sogenannte Geyerschlag in Eschenbach ein alljährliches gesellschaftliches Großereignis. Der Geyerschlag war ein kurfürstliches Privileg. In jedem Frühjahr hatte der Schafbauer von Großkotzenreuth ein wachsames Auge auf den Rußweiher, und sobald die Möwen wieder zurückgekehrt waren, erstattete er Meldung im örtlichen Pflegeamt. Der zuständige Forstmeister achtete dann darauf, dass die Kolonie weder durch Fischer noch durch Landarbeiter gestört wurde. Zwischen Johanni und Peter und Paul, also gegen Ende Juni, wenn die jungen Lachmöwen schon groß, aber nicht flügge sind, war es so weit: eine illustre Jagdgesellschaft fuhr mit flachen Booten, den sogenannten Zillen, und mit langen Stangen bewaffnet auf den See hinaus.
Ihr Ziel war die Möwenkolonie. Mit den Standen wurden die jungen Möwen erschlagen und eingesammelt. Richtig zubereitet galten sie als Delikatesse. Um 1700 fand die Tradition des Geyerschlags ein Ende. Die Gründe sind nicht bekannt.
Eine andere Nutzung der Möwenkolonie, die bis in das vergangenen Jahrhundert hinein betrieben wurde, war das Eiersammeln. Die Möweneier, etwas kleiner als Hühnereier, wurden als Spezialität gehandelt. Bisweilen schrieb man ihnen auch potenzsteigernde Kräfte zu.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.