Eschenbach
04.09.2019 - 13:19 Uhr

Kindern zuliebe langsam fahren

Das neue Schuljahr beginnt am Dienstag, 10. September. Die Polizei hat deshalb, wie schon in den Jahren zuvor, am ersten Schultag und in den Wochen danach die Schulwege besonders im Blick.

Die Beamten kontrollieren, ob zulässige Geschwindigkeiten in der Nähe von Schulen und Bushaltestellen eingehalten werden. Besonders auf die ordnungsgemäße Sicherung der Kinder in den Autos haben sie im Auge. Die Polizeiinspektion Eschenbach bittet deshalb alle Personen, die Kinder mit dem Auto zur Schule oder zum Kindergarten bringen, Kinderrückhaltesysteme zu verwenden. Verstöße gegen die Kindersicherungspflicht werden die Beamten in jedem Fall ahnden. Wer ein Kind ohne Gurt und Kindersitz transportiert, muss mit 60 Euro Bußgeld, anfallenden Gebühren und mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Die Polizei appelliert zudem an alle Fahrer, sich stets so zu verhalten, dass Kinder nicht gefährdet werden. Das heißt also: langsam fahren und bremsen. Vor allem bei Erstklässlern ist damit zu rechnen, dass sie beispielsweise vor oder hinter einem Bus einfach die Straße überqueren. Die Beamten überwacht zudem, ob an Schulbussen mit eingeschaltener Warnblinkanlage in Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren wird. Im vergangenen Schuljahr ereignete sich im Bereich der Eschenbacher Polizei kein "Schulwegunfall". Dennoch ist stets Vorsicht geboten. Nur wenn alle Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen, können Unfälle vermieden werden. An Fußgänger appelliert die Polizei, die Ampel in Eschenbach in der Kirchenthumbacher Straße und den Zebrastreifen in der Stegenthumbacher Straße auch zu benutzen. Auch hier wird sporadisch eine Überwachung des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs stattfinden.

Hinweis für den Schulstandort Eschenbach:

Die Sperrung der Jahnstraße ab dem Parkplatz Bergkirche wird aufrechterhalten. Die Dr.-Friedrich-Arnold-Straße vor dem Gymnasium wird ab Dienstag, 10. September, für den gesamten Verkehr gesperrt, da dort Bushaltestellen eingerichtet werden müssen. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge können bei Behinderung abgeschleppt werden.

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