Im Zuge der schrittweisen Teilnahme an öffentlichen Gottesdiensten weist die Katholische Pfarrgemeinde auf die Einhaltung der staatlichen Vorgaben hin. Inhalt dieser Vorschriften ist auch eine Zugangsbeschränkung für jede Kirche, um den nötigen Abstand zwischen den Teilnehmenden zu garantieren. Deshalb gilt auch für die Stadtpfarrkirche in Eschenbach die Festlegung einer maximalen Anzahl von Kirchenbesuchern. Für Gläubige, die am Samstag, 9. Mai, um 18 Uhr an der Vorabendmesse und am Sonntag, 10. Mai, um 9 Uhr und um 10.30 Uhr an den Sonntagsgottesdiensten teilnehmen wollen, gilt eine Anmeldepflicht. Das Pfarrbüro nimmt Anmeldungen für das Wochenende am Freitag, 8. Mai, zwischen 9 und 12 Uhr telefonisch entgegen. Diese Regelung gilt auch bis auf Widerruf für die weiteren Wochenenden.
Anmeldungen für Gottesdienste, die während der Woche jeweils am Mittwoch um 8 Uhr und am Donnerstag stattfinden, werden dienstags von 15 bis 17 Uhr telefonisch im Pfarrbüro entgegengenommen. Am 13. und 27. Mai finden in St. Laurentius Maiandachten statt. Dazu besteht eine Anmeldemöglichkeit am Dienstag, 12. Mai, und am Dienstag, 26. Mai, jeweils zwischen 15 und 17 Uhr im Pfarrbüro. Für das Rosenkranzgebet wird das häusliche Umfeld empfohlen. Stadtpfarrer Thomas Jeschner bittet um Verständnis, dass in der Apfelbacher Kapelle keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden können. Das Kirchlein ist zu klein, um die Abstandsregel nach allen Seiten einzuhalten. Die Beschränkungen sind unerlässlich. Anmeldungen zu den Gottesdiensten und Andachten sind deshalb ein absolutes Muss.












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