Der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Weiden ließ keine Diskussionen zu: Die Polizei begehrte Einlass in die Wohnung eines 17-Jährigen in Eschenbach. Wird der junge Mann doch verdächtigt, mehrere Diebstähle begangen zu haben. Trotzdem versuchte der Teenager, den uniformierten Kräften den Zugang zu verwehren. So heißt es in der Mitteilung der Inspektion Eschenbach, der 17-Jährige wollte den Polizisten die Terrassentür vor der Nase zudrücken. Das aber misslang. Die Einsatzkräfte überwältigten die Tür – und den 17-Jährigen. Allerdings sei der Tatverdächtige hierbei leicht verletzt sowie die Tür beschädigt worden.
Als die Polizisten ihrer eigentlichen Arbeit nachgehen konnten, der Wohnungsdurchsuchung, fanden sie eine Schreckschusspistole sowie Substanzen, bei denen es sich um Betäubungsmittel handeln könnte. Was sie nicht entdeckten, war Diebesgut. Trotzdem muss sich der 17-Jährige weiter den Diebstahlsermittlungen stellen sowie sich nun zudem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz verantworten.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.