Dritter Bürgermeister Klaus Lehl ordnete daraufhin die sofortige Schließung des als EU-Badestelle zertifizierten Freibades an, informierte die Wasserwacht, beide Campingplätze sowie das Hotel Rußweiher von dieser Maßnahme und ließ Verbotsschilder anbringen. Neben Sofortinformationen an ihren Bootshäusern erhielten deren Besitzer auch noch eine briefliche Nachricht.
Mindestens einmal monatlich entnimmt das Gesundheitsamt für den Landkreis Neustadt/WN und die Stadt Weiden aus dem Rußweiher Wasserproben. Auch am Montag, 19. August, hatte die Behörde gemäß der Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (BayBadeGewV) eine turnusmäßige Entnahme vorgenommen. Die Untersuchungsbefunde waren in mikrobiologischer Hinsicht einwandfrei. Wie das Amt die Stadt wissen ließ, wurden allerdings mikroskopisch erhöhte Konzentrationen an Cyanobakterien (Blaualgen) festgestellt.
Nach der mündlichen Vorabinformation gegen 12 Uhr erhielt die Stadt in den Nachmittagsstunden des Freitag dazu eine E-Mail von Medizinaldirektor Dr. Thomas Holtmeier. „Im Rahmen einer Ortseinsicht der offiziellen Badestelle am Mittag des 23. August 2019 wurde zudem eine deutlich verstärkte, schlierenartig akzentuierte grünliche Trübung im Wasser festgestellt. Die Sichttiefe betrug nur wenige Zentimeter", schrieb dieser. "Im Einklang mit den einschlägigen Fachempfehlungen und in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) besteht damit die Notwendigkeit, aus gesundheitlichen Gründen vorsorglich ein Badeverbot auszusprechen.“
Der Mediziner wies darauf hin, dass das Badeverbot den Badenden, sonstigen Wassersportlern und Anwohnern auf geeignete Weise zur Kenntnis gebracht werden sollte, beispielsweise durch Aushang an den üblichen Badestellen oder Veröffentlichung in den einschlägigen Medien. Für wichtig hielt er es, dass dadurch vor allem die Badegäste, die Anwohner in den Uferhäusern und die Feriengäste in den Beherbergungsbetrieben informiert werden.
Holtmeier kündigte einen entsprechenden Hinweis im Internet unter www.gesundheitsamt.neustadt.de an. Zusätzlich werde das Amt in der nächsten Woche ein erweitertes visuelles und labordiagnostisches Monitorung vornehmen, um den weiteren Verlauf des verstärkten Blaualgenwachstums zu verfolgen.
Seine Benachrichtigung an die Stadt verband der Mediziner mit Informationen über die Blaualgen, bei denen es sich um Bakterien handelt, deren verstärktes Vorhandensein im Wasser üblicherweise durch eine ungewöhnliche grüne Trübung des Wassers auffällt. „Massenansammlungen führen zu grün-braunen Schlieren im und auf dem Wasser sowie in besonders starken Fällen zu zusammenhängenden Algenteppichen an der Wasseroberfläche. Diese werden teilweise durch den Wind im Uferbereich zusammengetrieben, können sich je nach Wetter aber auch schnell wieder auflösen.“ Letzteres erhoffen sich die Verantwortlichen der Stadt, besonders aber die treuen Badegäste.
Der Warnung dienten weitere Hinweise Holtmeiers: „Betroffen von Blaualgen sind Personen, die im Wasser schwimmen oder bei anderen Wassersportarten intensiven Kontakt mit dem Wasser haben, zum Beispiel beim Wasserskifahren, Windsurfen, Tauchen und Kopfsprung. Besonders gefährdet sind Kinder und Kleinkinder, die im Wasser oder in der Flachwasserzone spielen. Blaualgen können auch die Gesundheit von Warmblütern, wie beispielsweise mitgeführten Hunden beeinträchtigen, etwa wenn diese blaualgenhaltiges Wasser trinken.“
Wir befinden uns im Hochsommer. Für den Ausspruch eines vorsorglichen Badeverbots muß man im beschriebenen Fall Verständnis haben und es beachten. Aber müssen deshalb auch die Benutzung der Liegewiesen und der Tischtennisanlage verboten werden? Auch die Duschen zum Reinigen nach einem Luftbad in der wunderschönen Grünanlage- verboten? Warum muß die kleine Versorgungsstation, die Genuß und Entspannung im Grünen bieten kann, also fast ein kleiner Biergarten, ebenfalls die Versorgung einstellen und der Betreiber, wie ich von ihm erfahren habe, wirtschaftlichen Schaden hinnehmen? Meine Meinung ist: Nein! Verantwortung wahrnehmen heißt hier, die Nutzung dieser von der EU geförderten Freizeitanlage im Rahmen des Nichtverbotes vollständig gewährleisten.
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