Der gute Besuch ließ darauf schließen, wie sehr das Thema Pflege in der Gesellschaft verankert sei und welches Informationsbedürfnis zu den neuen Einstufungsmaßstäben bestehe. Mit der Pflegedienstleiterin Hauskrankenpflege des BRK hatte der Katholische Frauenbund eine Referentin geladen, deren Informationen für die große Frauenrunde eine Orientierungshilfe waren.
Hösl rief dazu auf, die durch die Pflegeversicherung geschaffenen Möglichkeiten zu nutzen und im Vorfeld Unterstützung und Beratung in Anspruch zu nehmen. Es sollte nicht gescheut werden, mit Kranken- und Pflegekassen, Pflegestützpunkten oder Beratungsstellen Kontakt aufzunehmen.
Mit der Aussage „Die Politik hat fünf Pflegestufen eingeführt“ wandte sie sich den Beurteilungskriterien der Pflegebedürftigkeit zu, vom „Minigrad 1“, bei dem noch keine Versicherungsleistungen erbracht werden, bis zum Grad 5 - der kompletten Unselbständigkeit. Mit der Aufzählung von zahlreichen Beispielen ging Hösl auf die Kriterien für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ein und nannte dazu „Module“ wie „Wohnung selbständig verlassen“, „Gesprächsbeteiligung“, „Essen“, „Aus- und Ankleiden“, „Waschen“, „Betreuung Dialysepatienten“ oder „Harn- und Stuhlkontinenz“. Sie versicherte dass die Prüfer gut nachfragen würden, auch zu Bereichen, „die früher wenig Beachtung gefunden haben“. Für vorteilhaft hielt sie es auch, den Hausarzt mit einzubinden.
Als „liebevolle Einrichtung“ wertete Hösl die Tagespflege. Ergänzend dazu stellte sie die Kurzzeitpflege, die Verhinderungspflege und den Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel vor, die die Pflege erleichtern und zur Linderung von Beschwerden oder zu einer selbständigen Lebensführung beitragen. Mit einem Präsent bedankte sich Monika Stopfer bei Tina Hösl für eine informative "Reise" durch Pflegedienstleistungen.













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