Eine große Rastgemeinschaft von rund 40 derartigen Großvögeln war mit ihren weißen Federkleidern, schwarzen Schnäbeln und einer Flügelspannweite von 190 Zentimetern für kurze Zeit auf einer Wiese zu beobachten. Das reinweiße „Brautkleid“ wirkte in der grünen Feuchtwiese wie ein leuchtender Tupfer, so dass die Vögel schon von weitem auffielen.
Zu ihrem Nahrungsspektrum gehören zum Leidwesen der Deichwirtschaft und der Fischerfreunde zumeist Wasserbewohner, wobei sie neben Fischen auch Wasserinsekten, Amphibien, Kleinsäuger und Reptilien bevorzugen. Deshalb fordern die Fischer und Jäger vom zuständigen Staatsministerium seit einiger Zeit die Aufnahme der Silberreiher ins Jagdrecht. Derzeit stellt das Bejagen des Silberreihers ein Vergehen nach dem Bundesnaturschutzgesetz dar, strapaziert die Geldbörse und kann den Einzug des Jagdscheins bedeuten. Das tierische Naturschauspiel dauerte nicht lange, und der Schwarm an majestätisch wirkenden Großvögeln zog zu den Brutplätzen weiter.
Der in Kolonien auftretende Silberreiher gilt entgegen dem Graureiher, der in Bayern dem Jagdrecht unterliegt, nach der Bundesartenschutzverordnung als geschützte Tierart. Bis Ende des 19. Jahrhunderts war der Silberreiher durch menschlichen Einfluss in den meisten Brutgebieten Europas nahezu ausgerottet. Erst seit 1980 nehmen die Bestände allmählich, auch in Bayern wieder zu. Der europäische wild lebende Silberreiher fällt unter die europäische Vorschriften der Vogelschutzrichtlinie und bevorzugt von Schilfgürteln umschlossene Seen und Flüsse, sowie baum- und buschbestandene Sümpfe.














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