Zweiter Bürgermeister Bernhard Schuller, der die Nachberechnung angeregt hatte, verteidigte in der Marktratssitzung vor einigen Tagen noch einmal seinen Anstoß, die bereits ausgearbeitete Satzung überarbeiten zu lassen. Er schickte den aktualisierten Informationen voraus, dass seiner Ansicht nach die Großverbraucher mit der vorangegangenen Berechnung nicht unerheblich belastet worden wären. Er sei sich aber sehr wohl darüber bewusst, dass eine Gemeinde kostendeckend wirtschaften müsse.
Der Pirker ließ aber auch erkennen, dass man die bereits vorgelegte beziehungsweise verworfene Satzung abfedern musste. Zudem müsse man die Zahlen auch vermitteln können. Die vorgeschlagene Erhöhung der Wasser- und Grundgebühr halte er aber für angemessen. Schullers Argumenten folgte auch Matthias Grundler, der noch einmal auch den mahnenden Blick auf die unterschiedlichen Nutzungsgrößen lenkte. Einstimmig wurde in der Sitzung nunmehr beschlossen, den Wasserpreis von 1,10 auf 1,30 Euro pro Kubikmeter (cbm) anzuheben.
Ebenso einstimmig kam das Gremium überein, dass die Grundgebühren für die Wasseruhren steigen sollen. Als Berechnungsgrundlage dient dafür der Nenn- beziehungsweise Dauerdurchfluss. Die jährlich zu entrichtende Abgabe wurde wie folgt festgelegt: Nenndurchfluss bis 2,5 cbm/h (Dauerdurchfluss bis 4 cbm/h): 145 Euro (vorher: 120 Euro), Nenndurchfluss bis 6 cbm/h (Dauerdurchfluss bis 10 cbm/h): 170 Euro (vorher: 145 Euro), Nenndurchfluss bis 10 cbm/h (Dauerdurchfluss bis 16 cbm/h): 185 Euro (vorher: 160 Euro).
Festgelegt wurde zudem auch die Satzungsgebühr für Verbundwasserzähler mit einem Nenndurchfluss von 15 cbm/h und einem Dauerdurchfluss bis 25 cbm pro Stunde. Ab 2019 werden dafür statt bisher 400 nunmehr 425 Euro pro Jahr berechnet. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer für den Wasserbezug. Laut Kämmerer Harald Seitz belaufen sich die erhofften Mehreinnahmen für die Gemeinde auf rund 21.600 Euro. Die Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und ist zwei Jahre gültig.
Unbekannter Brückeneigentümer
Wem die reparaturbedürftige Brücke an der Hammermühle gehört, bleibt auch weiterhin ein Rätsel. „Uns liegen derzeit keine Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, wer Brückeneigentümer ist“, bedauerte Bürgermeister Herbert Bauer in der Marktratssitzung. Seit einigen Wochen ist die Zufahrt zur Hammermühle beziehungsweiseder Weg über die Waldnaab – wenige Meter vor dem Mühlenanwesen - für Fahrzeuge über drei Tonnen gesperrt.
„Die eingeleitete Vorsorgemaßnahme wird bis auf Weiteres auch aufrecht erhalten bleiben müssen“, erklärte der Rathauschef. Wann und vor allem von wem die Sanierungsarbeiten der mit Holzbohlen bestückten kleinen Waldnaab-Brücke veranlasst werden können, ließ der Bürgermeister aber offen.
Bauleitplanung vorantreiben
Vorantreiben will die Kommune auch die Bauleitplanung „Pirker Weg“. Ziel sei, die Wohnbebauung auf bestimmten Flächen zugänglich zu machen, ließ Bürgermeister Herbert Bauer erkennen. Den Bebauungsplan habe das Landratsamt ausdrücklich gefordert. „Ohne ein Bauleitplanverfahren ist das aber nicht möglich“, erklärte der Rathauschef. "Dazu müssen vorher erst die Kosten durch das Falkenberger Ingenieurbüro Bork ermittelt werden", betonte Bauer nach empfohlenem, einstimmigem Beschluss der Markträte. Peter Bork – als Betroffener – enthielt sich der Stimme. Die Kosten für die Erschließung der Teilbereiche trägt zunächst die Gemeinde. „Bis zur nächsten Sitzung wissen wir sicher mehr“, fügte der Bürgermeister hinzu.















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