Der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Wiesau, Bürgermeister Toni Dutz, hat in einem Schreiben die Parteien und Wählergruppen auf die „Spielregeln“ bei der Plakatierung, die in beiden Orten gelten, hingewiesen. Beide Kommunen schränken demnach den Zeitraum für den Beginn der Wahlwerbung nicht ein. Allerdings lässt Dutz durchblicken, dass er es gut fände, wenn die Parteien in der Weihnachtszeit auf Plakate verzichten würden. „Ein Beginn der Plakatierung etwa sechs bis acht Wochen vor dem Wahltag ist erfahrungsgemäß üblich und wird als angemessen betrachtet.“ Da am Sonntag, 23. Februar, Wahltag ist, beginnt diese Zeit erst nach den Weihnachtsfeiertagen.
Erlaubt sind dabei auf öffentlichem Grund Plakatträger bis zur Größe von maximal DIN A0. Die Zahl überlassen die beiden Gemeinden den Parteien und Kandidaten. Außerdem wollen die beiden Kommunen es nicht dulden, dass Plakatträger an Verkehrszeichen, Wegweisern sowie Ampelmasten angebracht werden. Zudem erinnert VG-Vorsitzender Dutz die Wahlhelfer daran, dass von der Werbung keine Unfallgefahr ausgehen dürfe und dass sie den Verkehr nicht behindern dürfe. Ausdrücklich untersagt wird das Plakatieren an den Begrüßungstafeln an den Ortseingängen. Außerhalb der Orte sei Wahlplakatierung ohnehin unzulässig.
Die Wahlplakate sollen nach der Wahl schnell wieder aus Wiesau und Falkenberg verschwinden. Nach den Vorgaben der beiden Gemeinden müssen sie schon am Tag der Wahl wieder restlos abgenommen werden. Wenn die Parteien dem nicht nachkommen, könnte dies einiges kosten. Denn dann wollen die Bürgermeister Toni Dutz und Matthias Grundler die Bauhofmitarbeiter damit beauftragen und die Kosten dafür den Parteien in Rechnung stellen.
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