Falkenberg
07.07.2026 - 17:58 Uhr

Neue Satzung und neue Gebührenordnung für Friedhof Falkenberg

Auf Bürger in Falkenberg kommen ab 1. August Änderungen zu. Dann gelten für den Friedhof eine neue Satzung und angepasste Gebühren.

Eine neue Satzung und angepasste Gebühren gelten ab 1. August 2026 für den Friedhof Falkenberg. Symbolbild: Stephan Huber
Eine neue Satzung und angepasste Gebühren gelten ab 1. August 2026 für den Friedhof Falkenberg.

Zum 1. August 2026 treten für den Friedhof Falkenberg eine neue Friedhofssatzung sowie eine aktualisierte Gebührenordnung in Kraft. Beide Regelwerke seien nach einer umfassenden Überarbeitung vom Bistum Regensburg genehmigt worden, informiert die Kirchenstiftung St. Pankratius in einer Mitteilung.

Ausgangspunkt für die Neufassung sei die im vergangenen Jahr errichtete Urnenanlage gewesen, mit der der Friedhof zukunftsorientiert erweitert worden sei. Im Zuge dieser Weiterentwicklung sei auch die Friedhofssatzung an die geltenden rechtlichen Vorgaben sowie die örtlichen Gegebenheiten angepasst worden. Gleichzeitig sei eine betriebswirtschaftliche Überprüfung der Gebühren erfolgt, wie es heißt. Das Bistum Regensburg habe die Aktualisierung der Satzung sowie eine nachvollziehbare Gebührenkalkulation angeregt.

Laut Mitteilung wurde die Anpassung der Gebühren zudem durch die allgemeinen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre erforderlich. Die bisherigen Friedhofsgebühren sind demnach seit dem Jahr 2011 unverändert geblieben. Trotz gestiegener Aufwendungen habe die Erhöhung in einem moderaten Rahmen gehalten werden können, so die Kirchenstiftung. Die Verwaltung und Organisation des Friedhofs würden vollständig ehrenamtlich durch Mitglieder der Kirchenverwaltung übernommen. Dieses außergewöhnliche Engagement trage wesentlich dazu bei, die Verwaltungskosten gering zu halten und die Gebühren für die Nutzungsberechtigten möglichst niedrig zu gestalten.

„Der Friedhof ist weit mehr als ein Ort der Bestattung. Er ist ein Ort des Erinnerns, der Trauer und der Hoffnung. Mit der neuen Urnenanlage und den aktualisierten Regelungen stellen wir sicher, dass wir den Menschen auch künftig würdevolle und zeitgemäße Bestattungsmöglichkeiten in Falkenberg anbieten können. Gleichzeitig freut es mich besonders, dass wir die Gebühren trotz der allgemeinen Kostensteigerungen dank des großen ehrenamtlichen Engagements unserer Kirchenverwaltung weiterhin in einem maßvollen Rahmen halten konnten“, erklärt Hermann Weiß, Kirchenpfleger der Kirchenstiftung Falkenberg.

Ab dem 1. August 2026 gelten laut Mitteilung folgende jährliche Grabplatzgebühren: Einzelgrab 18,50 Euro, Doppelgrab 36,50 Euro, Dreifachgrab 54,50 Euro, Vierfachgrab 73 Euro, Urnengrab 90 Euro. Die Einnahmen aus den Friedhofsgebühren dienen laut Kirchenstiftung ausschließlich dem Erhalt, der Pflege und dem Betrieb des Friedhofs.

Die neue Friedhofssatzung sowie die Gebührenordnung können ab sofort im Pfarrbüro Falkenberg und in der Pfarrkirche eingesehen werden, wie es weiter heißt. Auf Wunsch würden die Unterlagen auch per E-Mail oder als Kopie zur Verfügung gestellt.

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