Die örtlich zuständige Feuerwehr aus Wolfring hat den Ernstfall bei der Firma Tyczka Totalgas GmbH in Freihöls geübt. Die Feuerwehr ging bei der Übung von einem Gasaustritt im Bereich der Abfüllstation aus. Hierbei reagierte die automatische Gaswarnanlage. Daraufhin alarmierte die Integrierte Leitstelle Amberg die Feuerwehr. Schnell und routiniert erkundeten die örtlichen Führungskräfte die Situation bei den auch vermissten Personen mit in die Lage eingespielt wurden. Der Löschaufbau sowie die Personensuche liefen reibungslos und zügig.
Während des Übungsszenarios wurde der Fall, das sich das ausgetretene Gas breitflächig ausgebreitet hatte, eingespielt. Das Landratsamt Schwandorf rief daraufhin den Katastrophenfall aus und ein örtlicher Einsatzleiter übernahm vom Kommandanten der Feuerwehr Wolfring, Markus Plank, die Einsatzleitung zur Koordinierung aller Einsatzkräfte. Die Unterstützungsgruppe örtliche Einsatzleitung wurde vor Ort mit eingebunden. Auch das Landratsamt mit der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK), bei welcher im Schadensfall alle Fäden zusammen laufen, wurde in die Übung mit eingebunden, um das Zusammenspiel der örtlichen Einsatzleitung und Führungsgruppe weiter zu vertiefen. Hierfür wurden weitere verschiedene Szenarien mit eingespielt.
Bei der Übung fungierte Kreisbrandrat (KBR) Christian Demleitner als örtlicher Einsatzleiter vor Ort. Dabei waren auch der örtlich zuständige Kreisbrandmeister Andreas Ringelstetter sowie weitere Führungsdienstgrade mit eingebunden.
Der Hintergrund für die Übung ist, dass der Standort der Firma Tyczka der sogenannten Störfall-Verordnung unterliegt und in regelmäßigen Abständen dort geübt werden muss. Die Störfall-Verordnung enthält Vorschriften zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Sachgüter. Die Vorschriften gelten für Betriebsbereiche, wenn die dort vorhandenen gefährlichen Stoffe bestimmte in der Verordnung genannte Mengenschwellen erreichen oder überschreiten. Je nach Art und Menge dieser vorhandenen Stoffe ergeben sich sogenannte Grundpflichten für den Betreiber, wie die Erstellung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen, die Erstellung eines Sicherheitsberichts durch den Betreiber oder die Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne durch die Behörde.
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