Fensterbach
12.07.2019 - 10:44 Uhr

Frage im Gemeinderat Fensterbach: Ausgebaute Wege oder nicht?

Was sind die Merkmale eines ausgebauten Feldwegs? Normal ist diese Frage von wenig Interesse. Doch weil es in der Gemeinde Fensterbach Brücken gibt, deren Sanierung womöglich die Anlieger zahlen sollen, muss alles genau erklärt werden.

Die Brücken über den Fensterbach verbinden zum Großteil Feldwege, die vornehmlich von Landwirten genutzt werden. Sind diese Wege, von der Rechtslage her, ausgebaut oder nicht? Dazu gibt es bereits ein Gutachten. Doch dieser Expertenmeinung wird nun widersprochen. Bild: Houschka
Die Brücken über den Fensterbach verbinden zum Großteil Feldwege, die vornehmlich von Landwirten genutzt werden. Sind diese Wege, von der Rechtslage her, ausgebaut oder nicht? Dazu gibt es bereits ein Gutachten. Doch dieser Expertenmeinung wird nun widersprochen.

Die Lage ist so: Wenn ein Feldweg ausgebaut ist, muss sich die Kommune an den Sanierungskosten für marode Brücken beteiligen. Ist er es nicht, hätten die Anlieger dies- und jenseits der Überführungen die finanziellen Aufwendungen allein zu tragen. Als dies erstmals öffentlich bekannt wurde, begannen Diskussionen, die noch immer anhalten.

In einer Gemeinderatssitzung ließ nun Bürgermeister Christian Ziegler durch den geschäftsleitenden Beamten Peter Fleißner vortragen, wie in Bayern nach einer Verordnung vom Jahr 1968 ein ausgebauter Feldweg gestaltet sein muss. Dafür sind vier Merkmale notwendig. Das erste: Eine Entwässerung, die das Niederschlagswasser schadlos ableitet, seitlich zufließendes Wasser vom Wegekörper fernhält und Grundwasser, das die Tragfähigkeit des Untergrunds herabmindert beziehungsweise absenkt.

Das zweite Merkmal: Eine Tragschicht, die eine Achslast von mindestens drei Tonnen so verteilen kann, dass sie vom Untergrund ohne nachteilige Verformung aufgenommen wird. Drittes Merkmal: Eine Deckschicht, die die Tragschicht vor dem Abrieb durch den Verkehr und vor dem Eindringen von Wasser und Schmutz sichert. Schließlich noch das vierte Kriterium: eine Fahrbahnbreite von mindestens 2,50 Meter. Trag- und Deckschicht können zu einer Schicht vereinigt sein, wenn diese den Anforderungen nach den Merkmalen zwei und drei entspricht.

Als dieser Vortrag beendet war, ließ Bürgermeister Christian Ziegler erneut verlauten, dass die Gemeinde ein Ingenieurbüro zum Zweck eines Gutachtens eingeschaltet habe. Der zwischenzeitlich vorliegenden Expertise lasse sich entnehmen, dass die überwiegende Anzahl der über die Brücken führenden Wege als "nicht ausgebaut" eingeordnet werden müsse.

Die Gemeinderäte nahmen dies zur Kenntnis. Dann folgte eine Überraschung. Der sich in Baufragen auskennende Vizebürgermeister Josef Sturm argumentierte: "Ich meine, dass die vorgegebenen Merkmale bei den Wegen erfüllt sind." Das erstaunte nicht nur den Bürgermeister. Er will nun ein Gespräch anberaumen, an dem neben Vertretern des Ingenieurbüros auch Josef Sturm teilnehmen soll.

 
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