Der Bauausschuss hatte vor wenigen Tagen dem von der Deutschen Funkturm GmbH geplanten Mast in Betonbauweise samt sogenannter Outdoor-Technik mit recht kritischen Worten das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Nun legte Bürgermeister Christian Ziegler dem an sich wegen einer abschließenden Haushaltsberatung im Rathaus tagenden Gemeinderat ein Schreiben vor, das er dem letztlich als Genehmigungsbehörde auftretenden Landratsamt schickte.
In dem zweiseitigen Brief teilt Ziegler mit, dass nach Auffassung der Gemeinde Fensterbach eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vorliege, "wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht". Dies sei in diesem Fall zweifelsfrei gegeben, "da es sich bei dem geplanten Standort um eine landwirtschaftliche Nutzfläche handelt".
Der Bürgermeister informiert das Landratsamt darüber, dass die Gemeinde mittelfristig "auf einem vor kurzem erworbenen und unmittelbar angrenzenden Areal mit über sieben Hektar die Ausweisung eines Bebauungsplans für Wohnbauflächen ins Auge gefasst hat". Deswegen, so Ziegler, "würde eine Genehmigung des Vorhabens die Planungshoheit der Gemeinde in unangemessener Weise beeinträchtigen".
Christian Ziegler bleibt in dem Schreiben bei seiner deutlichen Sprache. Der Betonmast, so lässt er die Behörde wissen, "würde an dieser exponierten Hanglage das Orts- und Landschaftsbild verunstalten". Das sei ein "auffälliger Fremdkörper in einer ansonsten einheitlichen Außenbereichsnutzung". Gerade sensible Außenbereiche müssten "vor dem Eindringen einer solchen wesensfremden Bebauung geschützt werden".
Das Projekt Funkturm sorgt unterdessen auch für Diskussionen in der Bevölkerung. Es löst Kopfschütteln aus und Entsetzen bei vielen, die sich einen solchen Betongiganten an diesem Ort nicht vorstellen können. Im Übrigen, so hat der Bürgermeister seinem Brief an das Landratsamt hinzugefügt, gebe es auf dem Gelände des nicht weit entfernten gemeindlichen Bauhofs bereits eine Funkmastantenne.
Die Deutsche Funkturm GmbH ist laut Internet eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG, die Antennenanlagen plant, realisiert und vermarktet. Angeblich handelt es sich bei dem 40 Meter hohen Betonmast um ein sogenanntes "privilegiertes Vorhaben". Nun besteht Erklärungsbedarf, weshalb solchen Projekten eine Vorrangrolle eingeräumt wird.













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