Die Raiffeisen Waren- und Dienstleistungs-GmbH hatte zum Info-Abend geladen. Empfehlungen zum Pflanzenschutz und die Änderungen in der Düngemittelverordnung waren Themen des Abends. Zur gut besuchten Veranstaltung begrüßte Agrarleiter Markus Schrott die Zuhörer im Sportheim in Dürnsricht. Die Vorträge ergänzen das Angebot der Raiffeisen-GmbH und sollen Entscheidungshilfen bieten, so Schrott.
Pflanzenschutz war das Thema von Markus Maul. "Um die täglichen Herausforderungen zu meistern, stehen wir ihnen zur Seite" sicherte er zu. Dazu stellte er die verschiedenen Mittel für Getreide, Mais und Raps vor. 2018 war ein sehr trockenes Jahr. Trotzdem hätte die Einmalbehandlung zu einem Mehrertrag geführt. Allerdings wisse man ja nicht, wie 2019 wird. BASF hat laut Maul deshalb auch diesmal wieder Fungizide, und Herbizide im Angebot. Er gab Hinweise zum Zeitpunkt und der ordnungsgemäßen Anwendung. Einen Teil seines Vortrags widmete Maul auch dem Maiszünsler. Biologisch kann er mit Schlupfwespen bekämpft werden. Diese Methode sei aber nicht allzu effektiv. Vielfach geprüfte chemische Mittel seien eine sinnvolle Alternative. Neben dem Wirkstoff ist hier auch die Platzierung des Mittels wichtig. Da der Schädling laut Umfrage unter den Anwesenden auch im Bereich der Raiffeisen-GmbH ein Problem darstellt, können Interessenten in Knölling einen Termin für das Ausbringen durch Spezialmaschinen buchen.
Das Volksbegehren "Rettet die Bienen" war auch bei der Infoveranstaltung ein Thema, mit dem sich Markus Maul auseinandersetzte. Mit Hilfe eines Faktenchecks ging er auf verschiedene Argumente der Initiatoren ein. Die Honigbiene sei heute ein domestiziertes Nutztier. Sein Fazit: Die Honigbienenvölker sterben nicht aus. Die Zahl der Bienenvölker steige weltweit. Die Honigbienen benötigen gut ausgebildete Imker, die sich um eine wirksame Varroa-Bekämpfung bemühen. Anders sei die Situation bei den Wildbienen. Diese benötigten dauerhafte Habitate. Hier würden sich die "Eh-da-Flächen" eignen. Sie bieten mit speziellen Wildkräutern genügend Nahrung und artgerechte Brut- und Überwinterungsflächen. Hier seien aber nicht nur die Landwirte sondern vor allem auch Kommunen und private Grundbesitzer gefordert.
Günter Bernreuter beschäftigte sich mit den neuen Regelungen der Düngemittelverordnung (DVO). Hauptthemen waren die Ausbringungsregelungen, Sperrfristen und Nährstoffvergleich. Die Verordnung verlange eine umfangreiche Dokumentationspflicht. Er riet dazu, Ausnahmen nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn man sich sicher ist, dass man die Bedingungen 100-prozentig erfüllt. Bei nachträglich festgestellten Verstößen drohen mehrjährige Sanktionen. Viele Bauern stehen in den Startlöchern und warten darauf, Gülle auszubringen. Zuvor allerdings müsse in vielen Fällen die Düngebedarfsermittlung gemacht werden. Mittels verschiedener Rechenbeispiele verdeutlichte er, wie schnell man einen negativen Saldo beim Nährstoffvergleich haben kann. Lagerkapazitäten ermöglichen es dem Landwirt, die Ausbringung des organischen Düngers zu steuern. Den Wirtschaftsdünger sollten die Landwirte wirksam ausbringen, um ihn optimal auszunutzen. Pflanzenbauliches Können hinsichtlich der Bodenbearbeitung, Saat und Sortenwahl rücke wieder stärker in den Vordergrund.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.