Im geistlichen Wort bei der Jahreshauptversammlung des Krankenpflegevereins (KPV) betonte Ruhestandspfarrer Richard Salzl die Bedeutung von Glaube und Liebe beim inneren Wachstum der Kirche. Diese Liebe hat auch viel mit dem Verein zu tun, denn es ist Sinn des Herrn sich um Kranke zu kümmern.
Der Verein zählt nach 13 Sterbefällen, einem Austritt und zwei Neuzugänge 236 Mitglieder. Auch in diesem Jahr gingen laut dem Bericht von Schatzmeister Franz Ziegelmeier 80 Prozent der Mitgliedsbeiträge an die Caritas Sozialstation Nabburg. Diese ist nach den extremen Kürzungen der Zuwendungen der gesetzlichen Krankenkassen mehr den je auf die Unterstützung der Krankenpflegevereine angewiesen. Der Verein unterstützte die Sozialstation auch beim Neubau der Sozialstation in Nabburg mit einem zinsgünstigen Darlehen. 309 Personen werden aktuell von der Station gepflegt. Der Neubau sei sehr effizient und nur so können die Anforderungen gemeistert werden, betonte Strähl. Er lobte die Arbeit der Leiterin Kerstin Neidl und aller Pflegekräfte. Auch die Parkplätze für die Dienstfahrzeuge seien ein sehr wichtiger Teil des Neubaus. Strähl betonte, dass der Verein nur dann unterstützen könne, wenn die Mitglieder die Caritas Sozialstation mit der Pflege beauftragen. Er freute sich, auch seine Vorstandskollegin vom KPV Schwarzenfeld, Annemarie Brunner, begrüßen zu können.
Anton Wiedemann, Notar in Nabburg, gab in seinem Vortrag einen Überblick über das deutsche Erbrecht. Es sei ein Thema, das viele gerne verdrängen würden. Zum einen gelte es, sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen, und zum anderen sind wichtige Entscheidungen zu treffen. Es ist aber sowohl im eigenen als auch im Sinne der Verwandten, Regelungen zu treffen.
Das deutsche Erbrecht ist eine Kombination von Ehegatten- und Verwandten-Erberecht. Wenn keine letztwilligen Verfügungen getroffen wurden regelt die Grundsätze dazu das Bürgerliche Gesetzbuch. Es steht dem Betroffenen frei, die Erbfolge in einem Testament zu regeln. Dieses kann privatschriftlich oder notariell verfasst werden. Wiedemann empfahl aber, vor allem bei komplexen Vermögens- oder Familienverhältnissen sich eines Notars als Fachmann zu bedienen. Im Testament können die Erbeinsetzung, Teilungsanordnungen, Vermächtnisse oder Auflagen sowie eine Testamentsvollstreckung verfügt werden. Erben haben nur wenig Zeit sich zu entscheiden, ob sie die Erbschaft annehmen. Ehegatten, Eltern und Kindern stehen Pflichtteilsansprüche zu, sollten sie vom Erbe ausgeschlossen oder nur gering bedacht worden sein. Wiedemann sprach auch noch kurz die Erbschaft- und Schenkungsteuer an. Während den Ehegatten und Kinder mit 500 000 beziehungsweise 400 000 Euro recht ordentliche Freibeträge zustehen sind sie bei Geschwistern mit 20 000 Euro relativ niedrig. Zahlreiche Fragen während des Vortrags zeigten das große Interesse der Anwesenden an diesem Thema.
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