Floß
09.08.2019 - 14:09 Uhr

Notfalls Eigenbedarf durch Eigenheim

Die Neugestaltung des Garagen- und Stellplatzes der Baugenossenschaft „Eigenheim" in der Schönbrunner Straße nimmt Formen an. Nun gilt es, eine Einigung der Grundeigentümer und Garagenbesitzer zu erzielen.

Diese Garagen sollen abgebaut und durch neue ersetzt werden. Als Ersatz sind auch Carports vorgesehen. Die Entscheidung fällt nach Bekanntgabe des Umfrageergebnisses. Bild: le
Diese Garagen sollen abgebaut und durch neue ersetzt werden. Als Ersatz sind auch Carports vorgesehen. Die Entscheidung fällt nach Bekanntgabe des Umfrageergebnisses.

Aufgelassen sollen die bestehenden Wellblechgaragen der Mieter und Genossenschaftler werden. Dafür sind entweder Fertiggaragen oder Carports vorgesehen. Vorstand und Aufsichtsrat wollen diese Entscheidung dann treffen, wenn die Meinung der jetzigen Garagenbesitzer bekannt ist.

Die Anhörung der Betroffenen wertet die Genossenschaft als eine Grundvoraussetzung für derartige Entscheidungen durch die Verantwortlichen. Vor wenigen Tagen hatte die Genossenschaft zu einer Ortsbesichtigung alle Beteiligten eingeladen.

Vorstandsvorsitzende Marika Mauerer und Berater Fred Lehner erläuterten die Sachzusammenhänge. Für die Diskussion hatte Bautechniker Klaus G. Winkler aus Floß einen ersten Bauentwurf ausgearbeitet. Er sieht derzeit acht überdachte Unterstellplätze (Carports), vier Garagen und vier Stellplätze vor. Die Grundsatzfrage stand im Raum, ob die Aufstellung von Garagen oder die Errichtung von Carports bevorzugt wird. Dazu gab es durch die Garagenbesitzer eine Reihe von Fragen, wobei die des Abbaues und Entsorgung der Garagen, der künftigen Monatsgebühr und die Art der Verwendung im Mittelpunkt standen. Der Fragenkomplex wurde durch Mauerer und Lehner erschöpfend beantwortet. Dabei war auch zu hören, dass die Genossenschaft von ihrem Recht des Eigenbedarfs des Grundstück dann Gebrauch machen werden, wenn es wider Erwarten zu keiner einvernehmlichen Lösung zwischen Grundeigentümer und Garagenbesitzer komme.

Jetzt haben die Garagenbesitzer die Möglichkeit, sich bis spätestens 19. August zu äußern, ob sie an einer Anmietung einer Garage oder eines Carports Interesse haben. Vorstand und Aufsichtsrat werden sich dann über den weiteren Fortgang beraten. Selbst eine zweite Besprechung mit den Garagenbesitzern wird nicht ausgeschlossen. Ob sich in diesem Jahr noch ein geplanter Baubeginn verwirklichen lässt, ist unklar.

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