Freihung
11.02.2019 - 15:24 Uhr

Großschönbrunner Abwässer nach Freihung

Für die Kläranlage in Großschönbrunn liegt eine wasserrechtliche Betriebserlaubnis bis zum 31. Dezember 2035 vor. Doch auf lange Sicht sollte der Markt Freihung über die Einleitung dieser Abwässer in die Kläranlage in Freihung nachdenken.

Die östlich von Kleinschönbrunn gelegene Kläranlage für Großschönbrunn darf derzeit noch bis Ende 2035 betrieben werden. Doch der Markt Freihung sollte bereits heute Überlegungen anstellen, die Abwässer aus Großschönbrunn in die Kläranlage nach Freihung zu pumpen, so die Empfehlung von Claudia Scharnagl, Planerin für Abwassserentsorgung. Bild: gf
Die östlich von Kleinschönbrunn gelegene Kläranlage für Großschönbrunn darf derzeit noch bis Ende 2035 betrieben werden. Doch der Markt Freihung sollte bereits heute Überlegungen anstellen, die Abwässer aus Großschönbrunn in die Kläranlage nach Freihung zu pumpen, so die Empfehlung von Claudia Scharnagl, Planerin für Abwassserentsorgung.

Diese Meinung vertritt Claudia Scharnagl, Geschäftsführerin der Seuss Ingenieure GmbH aus Amberg. Bei der letzten Gemeinderatssitzung informierte sie über den aktuellen Zustand der Kläranlage für Großschönbrunn, deren Betrieb derzeit bis 31. Dezember 2035 wasserrechtlich genehmigt sei.

Die Erlaubnis vom Dezember 2015 gehe von der Einleitung von Abwässern von bis zu 470 Einwohnergleichwerten aus und sei ausgelegt für einen Trockenwetterabfluss von stündlich 6,8 Kubikmetern und einem Mischwasserabfluss von stündlich 1170 Kubikmetern. Im Bescheid vom 9. Dezember 2015 sei eine Reduzierung des eingeleiteten Fremdwassers festgelegt worden und das solle, so Claudia Scharnagl, mit einer Überprüfung des Kanalnetzes auf Fehlanschlüsse noch in diesem Jahr festgestellt werden.

Niederschlagswasser von nicht besiedelten Gebieten dürfe nicht in die Kläranlage eingeleitet werden, sondern müsse über bestehende Gräben oder Rohrleitungen, die gegebenenfalls auszubauen sind, abgeleitet werden. Bis Ende des Jahres sei auch der belüftete Abwasserteich neu zu bemessen. Grundsätzlich stellte Scharnagl fest, dass die beiden Abwasserteiche östlich von Kleinschönbrunn ausreichend bemessen seien, aber alle Auflagen aus dem Jahr 2015 müssten bis Ende 2019 abgearbeitet sein. Der eventuelle Sanierungsumfang der Kläranlage für Großschönbrunn sei noch genau zu erfassen, aber der Markt Freihung sollte auch ins Auge fassen, ob die Abwässer aus Großschönbrunn nicht gleich in die Kläranlage in Freihung eingeleitet werden sollten. Im Zuge einer Dorferneuerung könnte in Großschönbrunn auch der Kanal saniert werden, gab Bürgermeister Norbert Bücherl zu Bedenken, damit bekäme man die Einleitung von Fremdwasser in den Griff. "Aber wie entsorgen wir unseren Klärschlamm", fragte der Bürgermeister. Das Kanalkataster für Freihung und Großschönbrunn sei in Arbeit, erklärte Verwaltungsleiter Maximilian Heindl.

 
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