Fuchsmühl
28.10.2025 - 18:37 Uhr
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Jugendheim und Grundsteuer: Das sind die Themen im Marktrat in Fuchsmühl

In der Oktobersitzung beschäftigen sich die Markträte von Fuchsmühl mit einer Nutzungsänderung im Jugendheim. Zur Sprache kommen auch die vor einem Jahr angepassten Hebesätze bei den Grundsteuern.

Die künftige Nutzung des vor 65 Jahren erbauten Jugenheimes in Fuchsmühl war Gegenstand der öffentlichen Oktobersitzung des Marktrates der Gemeinde. Bild: wro
Die künftige Nutzung des vor 65 Jahren erbauten Jugenheimes in Fuchsmühl war Gegenstand der öffentlichen Oktobersitzung des Marktrates der Gemeinde.

Das Jugendheim in der Fuchsmühler Schulstraße, nahe der Wallfahrtskirche, ist seit der Nutzungsänderung am Freitag ein Versammlungsort für 100, gedeckelt jedoch auf 199 Leute. Darauf einigten sich die Gemeinderäte geschlossen in ihrer öffentlichen Oktober-Sitzung.

Die Geschichte des Jugendheims in der Fuchsmühler Schulstraße reicht 65 Jahre zurück. Gerne erinnert man sich an den von Pater Gisbert OSA initiierten Tanz mit Live-Musik im Jugendheim. Der längst eingestellte Ford-Fasching war ein Top-Event, das die Leute aus Nah und Fern anlockte. Am ersten Adventswochenende zieht der Basar des Frauen- und Müttervereins die Kunden an. Dank seiner Tradition und des guten Rufes wurde das Jugendheim zu einem Markenzeichen der Steinwald- und Wallfahrtsgemeinde. Dort vorhanden sind ein großer Saal mit Bühne und, im Untergeschoss, ein deutlich kleinerer. Zudem befinden sich im Jugendheim mehrere unterschiedlich genutzte Räume. Das Anwesen ist die Wirkungsstätte der Fuchsmühler Laienspielgruppe, die im Jahr 1960, im Zuge des damaligen Jugendheim-Neubaus, gegründet wurde.

Im Blickpunkt der Sitzung: die Versammlungsstättenverordnung

Die aktuell behandelte Nutzungsänderung begründete Bürgermeister Wolfgang Braun mit den Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) in der Fassung vom 2. November 2007. Grundlage für die Entscheidung der Räte ist Paragraf 1 der VStättV, in dem es heißt: „Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen; sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben.“

Die Deckelung auf 199 Personen betrachtete der Bürgermeister als sinnvoll, weil man sich, laut Gemeindoberhaupt, viel Geld sparen könne, das man hätte aufwenden müssen, um die Auflagen für eine Nutzung von über 200 Personen zu erfüllen. Baulich sei nichts geplant, beantwortete Braun eine Anfrage des SPD-Fraktionssprechers Rainer Bleistein.

Befassen musste sich das Gremium mit der Nutzungsänderung eines Anwesens im Gemeindeteil Niederreuth. Im konkreten Fall handelt es sich um ein Anwesen in der Waldstraße, aus dem durch die Nutzungsänderung ein Ferienhaus wird. Der Antrag wurde von den Gemeinderäten einstimmig befürwortet.

Strom von den Augsburger Stadtwerken

Bereits vor Wochen bat die Verwaltung sechs Energielieferanten um je ein Angebot für den Strombezug der Fuchmühler Liegenschaften. In der aktuellen Sitzung einigten sich die Räte auf die Augsburger Stadtwerke, mit denen man, laut Bürgermeister Wolfgang Braun, „sehr gute Erfahrungen“ gemacht habe. „Die Kommunikation ist hervorragend.“ Der Vertrag, der jetzt unterzeichnet werden kann, läuft in drei Jahren aus.

Grundsteuern A und B

Mit dem seit 2025 geltenden Hebesatz bei der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen hat die Gemeinde Fuchsmühl, nach Auskunft des Gemeindeoberhaupts, „eine Punktlandung erreicht.“ Eine Anpassung sei nicht erforderlich, ergänzte der Bürgermeister. Als vorläufige Ist-Einnahme wurden in der Kämmerei rund 14.700 Euro errechnet. Zum Vergleich: 2024 waren es rund 14.800 Euro.

Anders schaut es bei der Grundsteuer B für bebaute Flächen aus. Die vorläufige Ist-Einnahme beträgt rund 125.360 Euro – im Jahr 2024 waren es 130.630 Euro. Mit Blick auf die Differenz meinte der Fraktionssprecher der CSU, Markus Troesch, dass man „fair nachjustieren“ sollte. „Wir wollen uns nicht bereichern“, machte Troesch deutlich. Dem schloss sich Rainer Bleistein, der Fraktionssprecher der SPD, an: „Meiner Meinung nach sollten wir schon über eine Erhöhung nachdenken“, erklärte er. Die Markträte mussten nicht entscheiden, der Beschluss steht noch an.

Hintergrund:

Die Hebesätze für Grundsteuern A und B in der Marktgemeinde Fuchsmühl

  • Grundsteuer A: 430 von Hundert (zuvor 375)
  • Grundsteuer B: 190 von Hundert (zuvor 360)
  • Die Anpassung wurde vor fast genau einem Jahr in einer öffentlichen Sitzung von den Markträten befürwortet.
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