Zu den Themen in der Oktobersitzung des Gemeinderates von Fuchsmühl gehörten die bereits vor vier Wochen behandelten Grundsteuerhebesätze. Damals hatte Bürgermeister Wolfgang Braun erklärt, dass man mit dem geltenden Satz bei der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen „eine Punktlandung erreicht“ habe. Das Marktoberhaupt folgerte: Eine Anpassung sei nicht erforderlich.
Handlungsbedarf gibt es bei der Grundsteuer B (bebaute Flächen). Die vorläufige Ist-Einnahme beträgt rund 125.360 Euro; 2024 waren es 130.630 Euro. Mit Blick auf die Differenz empfahl Markus Troesch von der CSU vor vier Wochen ein „faires Nachjustieren“. In der Novembersitzung mussten die Markträte entscheiden, ob dieser Hebesatz – 190 von Hundert – nach oben korrigiert werden soll. Bei einem Satz von 200 von Hundert, so Bürgermeister Braun, lägen die geplanten Einnahmen bei der Grundsteuer B bei 131.956,29 Euro.
Marktrat Troesch kommentierte die Änderung als „angemessen“. FW-Fraktionssprecher Christopher April fand die Mindereinnahme (5.271,88 Euro) „nicht so dramatisch“ und vertrat die Meinung, dass man nicht erhöhen sollte. Dem schloss sich Fraktionskollege Anton April an und verweigerte ebenfalls die Stimme.
Fuchsmühl ist größer geworden
Die Fläche von Fuchsmühl ist größer geworden. Grundlage dafür ist Paragraf 58 des Flurbereinigungsgesetzes, der vorschreibt, dass die Gemeindegrenzen der neuen Feldeinteilung angepasst und auf örtlich erkennbare Grenzen verlegt werden müssen. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Steinwald KW 2 hatte vorgeschlagen, die Grenze anzupassen. Dieser Vorschlag wurde befürwortet. Aufgrund der neuen Struktur erhält das Gemeindegebiet eine Flächenmehrung von 13 Quadratmetern entlang des Weges nach Mühlhof, auf Höhe des Geisbühls.
Am Sonntag, 8. März finden die Kommunalwahlen statt. Zum Wahlleiter in Fuchsmühl ernannte das Gremium einstimmig den Verwaltungsangestellten Bernd Spörrer. Stellvertreter wurde Geschäftsleiter Florian Heinl. Deren Amtszeit beginnt mit der Berufung.
Erweiterung des Gewerbegebietes
Die Anpassung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der Gütterner Straße“ und die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden vor gut einem Jahr beschlossen. Mittlerweile hat der Architekt des Planungsbüros die Unterlagen für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erstellt, informierte Bürgermeister Braun in der Novembersitzung des Marktrates. Diese findet vom 12. November bis 19. Dezember 2025 statt. Die Unterlagen können im Rathaus und auch im Internet unter www.fuchsmuehl.de/rathaus/bauleitplanung eingesehen werden.
Die rund 0,50 Hektar große Änderungsfläche liegt im südöstlichen Bereich der Marktgemeinde. Das Areal befindet sich in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Bebauung und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Geprägt ist die Umgebung durch einen Wechsel aus Acker- und Grünland. Südlich und östlich schließen sich ein Gewerbegebiet und ein Sondergebiet für regenerative Energien an. Westlich befindet sich eine Lagerstelle der Straßenmeisterei. Die Fläche liegt verkehrsgünstig in Randlage der Gemeinde mit unmittelbarem Anschluss an eine bestehende Gemeindestraße. Topografisch weist das Grundstück eine leichte Hanglage auf.
Entwicklung der Grundsteuerhebesätze in Fuchsmühl
- Grundsteuer A: aktueller Hebesatz 430 von Hundert (bleibt unverändert)
- Einnahmen: 2024: 14.802.,16 Euro; 2025: voraussichtlich 14.698,35 Euro
- Grundsteuer B: aktueller Hebesatz - nach Beschluss des Marktrates im November - 200 von Hundert (zuvor - seit Anfang 2025 -190 von Hundert)
- Einnahmen: 2024: 130.630,36 Euro; 2025: voraussichtlich 131.956,29 Euro













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