Fuchsmühl
24.07.2025 - 15:56 Uhr
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Mögliche Windkraftanlagen am Teichelberg: Sorgenfalten auch bei Naturschutzverbänden

Windkraftanlagen am Teichelberg? Die mögliche Ausweisung von Vorrangflächen für ein angeblich geplantes Projekt führt auch bei Naturschutzverbänden zu Sorgenfalten.

Vom Wiesauer Kreuzberg aus gesehen würden Windkraftanlagen das Landschaftsbild im geplanten Vorranggebiet TIR29 erheblich verändern. Links liegt Fuchsmühl, rechts im Tal Triebendorf am Fuße des Teichelbergs. Das dreifach geschützte Naturschutzgebiet liegt weiter rechts und ist nicht direkt betroffen. Jedoch dürfen Windkraftanlagen mit einem Abstand von 500 bis 1000 Metern an geschützte Gebiete heran gebaut werden. Bild: ubb
Vom Wiesauer Kreuzberg aus gesehen würden Windkraftanlagen das Landschaftsbild im geplanten Vorranggebiet TIR29 erheblich verändern. Links liegt Fuchsmühl, rechts im Tal Triebendorf am Fuße des Teichelbergs. Das dreifach geschützte Naturschutzgebiet liegt weiter rechts und ist nicht direkt betroffen. Jedoch dürfen Windkraftanlagen mit einem Abstand von 500 bis 1000 Metern an geschützte Gebiete heran gebaut werden.

Zwar hat der Planungsverband Oberpfalz Nord kürzlich bekanntgegeben, dass der Landkreis Tirschenreuth aufgrund von Naturschutzbelangen mit 1,1 Prozent den geringsten Anteil an Windkraftflächen in der Nordoberpfalz einbringen muss. Ein stark in die Kritik geratenes geplantes Vorranggebiet an der Schnittstelle der Gemeinden Fuchsmühl, Wiesau und Pechbrunn am Teichelberg steht aber immer noch im Raum. Das beschert auch dem Bund Naturschutz (BN) und dem Landesbund für Vogelschutz und Natur (LBV) Sorgenfalten.

Beide Verbände haben das dreifach europäisch geschützte Flora-Fauna-Habitat-Gebiet Großer Teichelberg als ungeeignet für Windkraftnutzung abgelehnt. BN und LBV betonen aber, dass sie nicht generell gegen Windkraft seien. Laut Werner Schubert, dem Vorsitzenden der BN-Kreisgruppe aus Kemnath, sei man nicht mit Windkraftanlagen einverstanden, die zu nah neben einem der BN-Biotope lägen. Bisher wisse man aber nur inoffiziell, dass einige Anlagen bei Fuchsmühl geplant seien. Man habe deshalb den Energieversorger RWE angeschrieben. Der BN fordere einen größeren Abstand zum Naturschutzgebiet, dem Bau eines Windrads werde nicht zugestimmt.

Abschalttechnik einbauen

Reinhard Scheuerlein, Regionalbeauftragter des BN in Nürnberg, schlägt als eine Schutzmaßnahme für die am Großen Teichelberg lebenden Großvögel, wie Uhu, Schwarzstorch oder Fischadler, Ausschaltmechanismen mittels Kameras vor. So würde ein Windrad bei Vogelanflug gestoppt. Er wisse, dass eine derartige Technik auch bereits in Bayern angewandt werde. Außerdem bringt Scheuerlein sogenannte „Dichtezentren“ und die Prüfung entsprechender Kriterien ins Spiel. Diese Zentren würden aufgrund der Dichte der Vogelvorkommen als Vorranggebiete ausgeschlossen.

Der LBV habe das vorgeschlagene Fuchsmühler Areal bei der ersten Auslegung in aller Klarheit abgelehnt, sagt Christoph Bauer. Der Bezirksgeschäftsführer, zuständig für Eingriffs- und Regionalplanung, nennt unter anderem Konflikte beim Schutz von Fischadler, Rotem Milan, Waldschnepfe, Fledermaus und Uhu. Es sei aber nicht Aufgabe des LBV, neue Planungsvorschläge zu machen, betont Bauer. „Wir bekommen die Flächen zur Beurteilung vorgelegt. Wo es nicht geht, lehnen wir ab.“

Die Forderung der tschechischen Regierung, am Grenzkamm bei Bärnau 1000 Meter Abstand einzuhalten, um das sogenannte „Grüne Band“ zu schützen, werde vom LBV begrüßt. Außerdem seien der Bereich Mähring, die Waldnaabauen und das Klosterumfeld bei Waldsassen vom Windradbau ausgeschlossen.

Noch nichts verbindlich

Der LBV-Geschäftsführer stellt klar, dass in dem mehrstufigen Verfahren noch keine einzige Vorrangfläche verbindlich ausgewiesen worden sei. Im Zuge des Beteiligungsverfahrens könnten sich alle noch äußern. „Es handelt sich bisher um eine planerische Festlegung, wo was theoretisch möglich wäre.“ Ein Vorranggebiet sei noch kein Windpark, so Bauer.

Klar sei aber, dass die Investoren in den Startlöchern stünden. Der LBV-Mann bezeichnet die vermeintlichen Windkraft-Standorte in Wäldern als nicht sehr glücklich gewählt. Waldgebiete für Windkraft hätten in den Folgeplanungen erheblich höheren Erschließungsaufwand. „Wir plädieren bei Windkraft, wo immer es möglich ist, für mehr Offenland.“ Christoph Bauer rechnet mit einer endgültigen Festlegung der Gebiete nicht vor Ende 2027. Zielsetzung der Bundesregierung sei 2032.

Baron nicht betroffen

Entgegen anderer Gerüchte wäre Baron Eberhard Freiherr von Gemmingen-Hornberg aus Friedenfels nicht mit seinem Privatwald bei Fuchsmühl betroffen, wie er sagt. Als Umweltschützer beziehe er aber klar Position gegen Windkraft. Seine Meinung: Windräder hätten in Deutschland bisher noch keinen nennenswerten Beitrag zur CO2-Absenkung geleistet, Profiteure seien nur Investoren, Hersteller und Grundbesitzer. Windkraft störe das Landschaftsbild, beschädige die Schönheit der Heimat und verschlechtere die Lebensqualität, so der Baron. Weil von Windrädern Vögel und Fledermäuse verletzt und getötet würden, werde der Begriff Umwelt- und Artenschutz mit Füßen getreten.

Auf eine Anfrage an die Untere Naturschutzbehörde antwortet Landratsamt-Pressesprecher Fabian Polster: „Es gibt eine neue Verfahrensvorschrift, die ab einer bestimmten Anzahl von Windkraftanlagen festlegt, dass die Verfahren bei der Regierung laufen müssen. So ist es im Fall Teichelberg. Daher liegen noch in keiner Abteilung des Landratsamtes dazu Unterlagen vor. Wir als Landratsamt (Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht und anderes) werden gegebenenfalls im späteren Verlauf des Verfahrens als Fachstellen beteiligt." Genehmigungsbehörde sei aber die Regierung der Oberpfalz.

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Fuchsmühl09.07.2025
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