Georgenberg
04.09.2023 - 18:15 Uhr
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„Gefahr im Verzug“ nur falscher Alarm: Wer zahlt nun für die Schäden?

Als Thomas Wagner aus Georgenberg nach Hause kommt, steht er vor verschlossener Türe. Einsatzkräfte beschädigten das Schloss. Der Verdacht eines Nachbarn: Gefahr im Verzug. Doch das war nur ein Missverständnis.

Die Rollos verändern sich nicht, Post steckt im Briefkasten. Aufmerksame Nachbarn ruft das schon mal auf den Plan. So auch in Georgenberg. Es ist ein Tag Ende Juli, als ein Nachbar von Veronika Wagner die Polizei ruft. Er habe die 69-Jährige länger nicht gesehen und sich Sorgen gemacht, dass ihr etwas zugestoßen sei. Vom Sohn, der mit im Haus wohnt und sich um seine pflegebedürftige Mutter kümmert, gebe es ebenfalls keine Spur. Der Nachbar meldet seine Bedenken der Polizei. Was er nicht weiß: Die 69-Jährige wird stationär im Krankenhaus behandelt. Sohn Thomas hält sich gerade bei seiner Arbeitsstelle in Regensburg auf und ist für wenige Tage nicht zu Hause.

Nachdem auf Klingeln niemand reagiert, schreitet die von der Polizei verständigte Feuerwehr zur Tat. "Gefahr für Leib und Leben" wurde vermutet, wie der Dienststellenleiter der Polizei Vohenstrauß, Martin Zehent, auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien erklärt. Zwei Türen werden dabei beschädigt, ein Fenster schließlich eingeschlagen. Schnell stellen die Beamten dann fest: Es ist niemand zu Hause. Die Tür ziehen sie hinter sich zu.

Als Thomas Wagner nach Georgenberg zurückkehrt, steht er vor verschlossener Tür. Beamte in Regensburg hatten ihn über den Einsatz informiert. Doch der Schlüssel, den er bei der Polizei in Vohenstrauß abholen konnte, passt nicht. Er muss den Schlüsseldienst rufen. Knapp 500 Euro kostet ihn das. Auch die beiden Türen und das Fenster müssen bald ersetzt werden. Ein erster Kostenvorschlag einer Weidener Firma weist für die Reparaturen rund 8500 Euro aus. Dazu kämen noch die Rahmen. Als Wagner die Geschichte Oberpfalz-Medien mitteilt, fällt ein Wort immer wieder: unverhältnismäßig. So empfindet der 50-Jährige die Beschädigungen durch die Feuerwehr. Doch wer haftet eigentlich in solchen Fällen? Bleiben Eigentümer auf den Kosten sitzen?

Das sagt die Polizei

Der Vohenstraußer Dienststellenleiter, Martin Zehent, verteidigt den Einsatz. "An der Maßnahme an sich lasse ich keine Kritik zu. Stellen Sie sich vor, wir hätten gezögert und jemand wäre dadurch zu Schaden gekommen." Zehent betont außerdem: "Aus polizeilicher Sicht ist nichts falsch gelaufen." Nach einem Notruf wie diesem beurteilen Beamte die Gefährdungslage. Das gehe auch telefonisch. Wird "Gefahr im Verzug" festgestellt, sorgt die Feuerwehr für die technische Umsetzung einer Wohnungsöffnung.

"Wir können so was nicht auf die leichte Schulter nehmen", meint Zehent. Das sei auch in diesem Fall so gewesen, denn es habe sich laut Informationen um eine ältere Frau mit einer Gehbehinderung gehandelt. Wie häufig rücken die Beamten zu Wohnungsöffnungen aus? "Nicht wöchentlich, aber doch regelmäßig", meint Zehent und rät sich für die weitere Abklärung an die Feuerwehr zu wenden.

Das sagt die Feuerwehr

Hat die Polizei die Lage also beurteilt und als gewissermaßen "gefährlich" eingestuft, schreitet die Feuerwehr in der Regel zur Tat. So auch in Georgenberg. Kreisbrandrat Marco Saller will zum Ablauf des Einsatzes keine Stellung nehmen, da er selbst nicht vor Ort gewesen sei. Er erklärt aber, dass bei Wohnungsöffnungen in der Regel ein Türöffnungssatz als Gerätschaft eingeplant wird. Die Feuerwehren, die einen Türöffnungssatz haben, würden auch den Umgang mit dem Gerät trainieren. Grundsätzlich seien die Ansprechpartner für den finanziellen Ersatz und die Abstimmung mit der Versicherung die Kommunen – in diesem Fall also die Gemeinde Georgenberg.

Das sagt die Versicherung

Entstehen bei einem Feuerwehreinsatz Schäden, die vermeidbar gewesen wären, muss natürlich jemand dafür geradestehen. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf seinem Verbraucherportal schreibt, haftet in solchen Fällen die Kommune als Träger der Feuerwehr für Fehler der Einsatzkräfte. Die Städte und Gemeinden sind im Regelfall dafür auch versichert.

Immer dann, wenn es um die Abwehr von Gefahren geht, genießt die Feuerwehr allerdings das sogenannte Haftungsprivileg, wie es beim GDV weiter heißt. Bedeutet: Die Einsatzkräfte können nur belangt werden, wenn sie im Notfall vorsätzlich oder grob fahrlässig Schäden verursachen.

Andere Versicherungen, die Hausbesitzer oft haben, wie etwa die Wohngebäude- oder Hausratversicherung, greifen in diesen Fällen meist nicht. Beim GDV heißt es dazu: "Wenn die Feuerwehr alles richtig gemacht hat, kann es sein, dass der Geschädigte auf den Kosten sitzen bleibt." Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung würden zwar die Kosten zahlen für Schäden, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser und ähnliches entstanden sind. Die fälschlich eingetretene Haustür oder Schäden, die während des Feuerwehreinsatzes entstanden sind, gehören allerdings in der Regel aber nicht dazu.

Das sagt die Gemeinde

Für eine Stellungnahme zum Fall der Familie Wagner war die Gemeinde Georgenberg mit Bürgermeisterin Marina Hirnet an der Spitze trotz mehrerer Kontaktversuche nicht zu erreichen. Thomas Wagner war selbst vor einiger Zeit an die Gemeinde herangetreten. Dabei wurde ihm mitgeteilt, dass durchaus die Haftpflichtversicherung der Gemeinde in diesem Fall aufkommen könnte. Seitdem wartet Wagner jedoch vergeblich auf weitere Schritte seitens der Gemeinde. Er hofft auf baldige Klärung der Angelegenheit, denn das eingeschlagene Fenster im Wintergarten der Familie steht immer noch offen.

Hintergrund :

Türöffnungen im Landkreis Neustadt und in Weiden

  • Laut Kreisbrandrat Marco Saller konstant hohes Einsatzniveau bei Türöffnungen.
  • Diese fallen unter die Kategorie der "Technischen Hilfeleistungen" (THL).
  • Landkreis Neustadt: 2020 71 Türöffnungen (4,2 Prozent der gesamten THL-Einsätze im Landkreis)
  • 2021: 83 (4,8 Prozent)
  • 2022: 87 (4,4 Prozent)
  • Stadt Weiden: 2020 53 Türöffnungen (7,1 Prozent der Einsätze)
  • 2021: 64 (8,3 Prozent)
  • 2022: 81 (9,2 Prozent)

Quellen: Kreisbrandrat Marco Saller, Stadtbrandrat Richard Schieder

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