Da der öffentliche Teil der der Sitzung des Gemeinderates des Gemeinde Gleiritsch nur einen Tagesordnungspunkt enthielt, war dieser schnell abgehakt. Die Hospizinitiative der Caritas Schwandorf hatte einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gestellt. Ein Betrag in Höhe von 100 Euro, der im Jahr 2020 gegenüber den Vorjahren verdoppelt wurde, konnte vom Gremium wieder einstimmig gewährt werden.
Der ehemalige Badeweiher in der Kroau entstand 1974 im Rahmen der Flurbereinigung. 1986 erfolgte eine Umgestaltung durch Aufteilung in Badeweiher und Vorteich, um die Wasserqualität zu verbessern. Aufgrund geänderter Rechtsvorschriften hätte die Gemeinde Gleiritsch für das Naturbad neuerdings eine ausgebildete Schwimmaufsicht stellen müssen. Da dies nicht möglich ist, wurde das Gewässer im vorigen Jahr abgelassen. In den letzten Tagen begannen die Gemeindearbeiter mit dem Rückbau zu einem Naturteich. „Lediglich das im Nichtschwimmerbereich verlegte H-Pflaster wartet noch auf die Beseitigung“, informierte Bürgermeister Pretzl das Gremium. Wenn es die Pandemie wieder zulässt, kann auf dem Gelände gecampt werden.
Bürgermeister Josef Pretzl gab einige nicht öffentliche Gemeinderatsbeschlüsse bekannt, da deren Geheimhaltung entfallen war. Wie schon mehrfach berichtet, soll das ehemalige Raiffeisengebäude in der Ortsmitte in ein Bürgercafé umgebaut werden. Der Planungsauftrag für die Leistungsphasen 5 bis 9 wurde dem Planungsbüro Schönberger Architekten, Oberviechtach, erteilt. Der Auftrag für die Statik im Rahmen der Einfachen Dorferneuerung Gleiritsch 2 erhielt das Ingenieurbüro Lehner & Baumgärtner in Weiden.
Da ein Bauantrag vor Sitzungsbeginn einging, beschloss das Gremium diesen, da vollzählig, nachträglich in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem Antrag im Ortsteil Steinach einen Tierwohl-Milchviehstall mit Nachzucht zu errichten sowie dem Neubau einer Güllegrube konnte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Zur Sicherstellung der Erschließung zur öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Rahmen des Bauvorhabens ist der Abschluss einer Sondervereinbarung gemäß Wasserabgabesatzung und Entwässerungsatzung erforderlich. Das Gremium stimmte dem Abschluss eines Benutzungsvertrages zur Sicherung der Erschließung durch Leitungsverlegung auf dem gemeindlichen Straßengrundstück nahe des Anwesens zu.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.