Willst du froh und glücklich leben, lass kein Ehrenamt dir geben. Willst du nicht zu früh ins Grab, lehne jedes Amt gleich ab. In diese Worte fasst Joachim Ringelnatz das uralte Klagelied vom aussterbenden Ehrenamt. Auf dem Land ist oft das Gegenteil der Fall. Und auch die Kommunen sagen ja zum Ehrenamt. Jüngstes Beispiel sind die neuen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Grafenwöhr für ihre Vereine und Organisationen.
Es gibt sie, die Menschen in Vereinen, die bereit sind, für Gottes Lohn die vielfältigen Aufgaben zu erfüllen, für die sonst der Steuerzahler gerade stehen müsste. Ohne die Ehrenamtlichen kann jeder Verein die Türen schließen. Auch in Grafenwöhr. Das wissen auch die Stadträte. Die Vereinsförderung ist deshalb für den Rat der Stadt seit jeher ein besonders Anliegen. Ein Grundsatzbeschluss beschreibt die kommunale Unterstützung für Investitionen, für die Jugendförderung, für das Ferienprogramm, für Spielplatz-Betreiber und die Unterstützung der Jugendsparten der Sportvereine.
Eine Nachjustierung erschien nun für Bürgermeister Edgar Knobloch angebracht. Aus diesem Grund hieß es für das Gremium, Anreize für das uneigennützige Wirken der Ehrenamtlichen zu schaffen. „Anerkennung in Form von Zuschüssen fördert die Mitmachbereitschaft“, wusste Thomas Schopf und Gerhard Mark erklärte in seiner Eigenschaft als Vorsitzendes des Stadtverbandes: „Man sollte besonders die Leistungen derjenigen Vereine und Gruppen honorieren, bei deren Einsätzen für die Gemeinschaft die Unkosten vorprogrammiert sind“. Gerhard Mark bezog sich mit diesem Beispiel vor allem auf Aktivitäten im Rahmen des Bürgerfestes.
Einem Vorschlag des Finanzausschusses folgend war die weitere Debatte kurz und dafür der Beschluss zur Erhöhung der städtischen Förderung umso länger. So gewährt die Stadt an ihre Vereine für alle Projekte, die nach dem 31. Dezember 2017 begonnen wurden, einen Investitionszuschuss in Gebäude inklusiv beweglicher Gerätschaften und für den Unterhalt der vereinseigenen Objekte. Diese Regelung ist zwar nicht neu. Schon bisher gewährte die Kommune einen Investitionskostenzuschuss von 10 Prozent. Allerdings verdoppelt sich ab 1. Januar 2018 der städtische Beitrag auf 20 Prozent der nachgewiesenen Kosten bei Investitionen. Eingeführt wurde eine Bagatellgrenze von 500 Euro. Für nachgewiesene Ausgaben für den Unterhalt von Gebäuden und Einrichtungen gibt es künftig eine Förderung von 10 Prozent. Vor der Umsetzung ist ein Zuschussantrag zu stellen. Ein Finanzierungsplan ist vorzulegen.
Korrekturen nach oben gab es im Leistungskatalog der Stadt auch für Eigenleistungen der Vereine. Der bisherige Stundensatz von neun Euro steigt auf zwölf Euro. Aus den so ermittelten Arbeitsleistungen berechnet sich die Zuschusshöhe von 20 oder 10 Prozent. Auch die Unterstützung der Vereine und Verbände mit Jugendarbeit erfährt eine Verbesserung. So steigt der Sockelbetrag je Jugendgruppe von bisher 30 Euro auf 100 Euro. Darüber hinaus wird für jedes gemeldete Kind und für jeden Jugendlichen ein jährlicher Betrag von 4 Euro gewährt. Zum Tragen kommt diese Regelung für 757 Kinder und Jugendliche. Für Zeltlager kommen aus der Stadtkasse zusätzlich 5 Euro Zuschuss je Teilnehmer. Künftig entfällt auch eine Zuschuss-Deckelung für die Jugendförderung. Die Deckelung lag bei 800 Euro je Verein. Aus haushaltsrechtlichen Gründen gilt die Regelung für Jugendarbeit erst ab dem 1. Januar 2019. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die jährlichen Investitions- und Unterhaltungszuschüsse für die von Vereinen, Organisationen und Bürgerinitiativen unterhaltenen Kinderspielplätze von 1000 Euro auf 1500 Euro angehoben.
Freuen dürfen sich auch die Feuerschützengesellschaft Hubertus und die IG Spielplatz Bahnhofsiedlung für die Errichtung eines Mehrgenerationen-Spielplatzes. Für sie werden die Projektzuschüsse nachträglich von 10 auf 20 Prozent angehoben. Den neuen Leistungskatalog genehmigte der Stadtrat einstimmig.














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