Arina Schultes informierte die VdK-Mitglieder in der Jahreshauptversammlung über die Arbeit eines Betreuers und wie man einen Betreuer bekommt. Wer seine Rechtsgeschäfte nicht mehr selbst erledigen kann, weil er beispielsweise an Demenz erkrankt ist, kann einen Betreuer bestellen. "Zunächst kommt immer jemand aus der Familie oder ein Freund in Frage, da ein Vertrauensverhältnis besteht", erklärte Schultes. Wenn dies nicht gegeben ist, kann ein Richter jemanden mit der Betreuung beauftragen. Es könne aber jeder, der die Hilfsbedürftigkeit einer anderen Person feststellt, für diese eine Betreuung beantragen. Neben Angehörigen könnten dies auch Nachbarn oder Ärzte sein. Die Betreuungsstelle stellt die Betreuungsbedürftigkeit fest.
Es gibt laut Schultes auch ehrenamtliche Betreuer, die bis zu zehn Personen betreuen können. "Es ist ein Irrglaube, dass diese viel Geld dafür bekommen", sagte Schultes. Momentan seien es 400 Euro pro Jahr. "Ein Betreuer kann auch nicht machen, was er will", stellte Schultes heraus. Die Betreuer müssen dem Amtsgericht Rechenschaft ablegen. Den VdK-Mitgliedern legte die Referentin die Patientenverfügung ans Herz, die auf jeden Fall vorliegen sollte. Schultes selbst ist eine Berufsbetreuerin. Derzeit sind es 35 Personen, die sie betreut.
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