Was sich in der Schulturnhalle im Zuge der Teilsanierung getan hat, davon überzeugten sich am Montagnachmittag Bürgermeister Edgar Knobloch und die Mitglieder des Bauausschusses. „Schaut goud as“, kommentierten die Ratsherren übereinstimmend den gelungenen Austausch des Hallenbodens. Wenn schon denn schon, lautete die Devise für weitere Sanierungsarbeiten. Dem Einbau eines neuen Hallenbodens ging die Installierung einer Fußbodenheizung voraus. Heizkörper an den Hallenwänden gibt es nicht mehr. Ein Plus an Sicherheit und Ästhetik. Eine deutliche Verbesserung und mit dem Orangeton des Bodens angenehm fürs Auge, wie auch Konrektorin Ruth Seitz anmerkte. Die Stadt ließ sich das Projekt 102.000 Euro kosten. An der Sanierung beteiligt waren auch einheimische Firmen. Die Sporthalle wird während der Generalsanierung der Stadthalle auch als Ausweichquartier für verschiedene Sportarten dienen.
Es besteht zwar ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan zur Erweiterung des Industriegebietes Hütten. Doch wegen neuer naturschutzrechtlicher Auflagen will die Stadt Grafenwöhr auf Nummer sicher gehen. Das bedeute, Rechtssicherheit für eine künftige Erschließung herzustellen, betonte Bürgermeister Edgar Knobloch im Zusammenhang mit einer neuen artenschutzrechtlichen Prüfung des Geländes. Hintergrund sind die in Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes ausgesprochenen Verbote zum Schutz besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten.
Die gute Nachricht: Das von der Stadt beauftragte Planungsbüro „WaldLandGarten“ aus Amberg entdeckte bei zahlreichen Begehungen in den Vegetationsphasen zwischen März und September 2019 keine streng geschützten Arten im Zentrum des künftigen Industriegebietes. Gartenbauarchitekt Michael Brem sprach bei der Vorstellung der Untersuchungsergebnisse in der Bauausschusssitzung lediglich von schutzbedürftigen Pflanzen und Insekten in Randbereichen und im weiteren Umfeld des Baugebietes. Kleinere schützenswerte Flächen seien mit einer Ausgleichsflächenregelung händelbar, so Brem. Eine Bewertung der Umweltverträglichkeit im Sinne der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) behielt sich der Diplom-Ingeneur nach Vorlage der Projektpläne vor. Die artenschutzrechtliche Prüfung gilt für drei Jahre.













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