Die jüngste Sitzung des Bauausschusses der Stadt Grafenwöhr begann mit einem Ortstermin in der Stadthalle, an dem alle Mitglieder des Gremiums teilnahmen. Im Mittelpunkt stand die Vorstellung eines bereits gefassten Stadtratsbeschlusses zur Erweiterung der Veranstaltungstechnik. Konkret ging es um die Anschaffung eines Beamers und einer passenden Leinwand. Der Veranstaltungstechniker der Stadt, Christoph Ertl, präsentierte ein Demogerät sowie eine auf die Technik abgestimmte Leinwand mit den Maßen 2,70 mal 4,20 Meter. Bürgermeister Edgar Knobloch bewertete die geplante Investition positiv und verwies auf die steigenden Anforderungen bei Veranstaltungen. Der Beamer könne bei etwa fünf bis acht Veranstaltungen jährlich zum Einsatz kommen und somit die vorhandene Ausstattung sinnvoll ergänzen. Ertl fügte hinzu, dass es in der Vergangenheit bereits konkrete Anfragen von Veranstaltern gegeben habe. Da die entsprechende Technik bislang fehlte, seien einzelne Veranstaltungen nicht zustande gekommen.
Im anschließenden Sitzungsteil im Rathaus standen mehrere Bauvorhaben der US-Armee auf der Tagesordnung. Bürgermeister Knobloch betonte die Bedeutung dieser Maßnahmen für die langfristige Sicherung des Standorts Grafenwöhr und hob hervor, dass Investitionen in die Infrastruktur auch positive Auswirkungen auf die Region hätten. Geplant sind unter anderem die Renovierung eines Verwaltungsgebäudes, der Bau einer Fluchttreppe am Kontrollturm, das Aufstellen von Schwarz-Weiß-Sanitärcontainern im Bereich der Sandstrahlhalle sowie die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem Gebäudedach. Das Gremium stimmte allen Vorhaben nach kurzer Beratung einstimmig zu. Ebenfalls ohne Gegenstimmen genehmigte es den Einbau einer Tierheilpraxis im Ortsteil Hütten, da das Vorhaben den geltenden Vorgaben entspricht.
Deutlich intensiver diskutierte der Gemeinderat die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Batteriespeichers im Gewerbepark „Am Gründerzentrum“. Bereits im Dezember 2025 hatte der Bauausschuss eine formlose Anfrage des Unternehmers behandelt, die aufgrund fehlender Details nicht abschließend entschieden werden konnte. Inzwischen reichte der Unternehmer einen Antrag auf Vorbescheid beim Landratsamt ein. Edgar Knobloch stellte klar, dass es sich bei dem betroffenen Gebiet um ein Gewerbegebiet und nicht um ein Industriegebiet handelt. Nach Einschätzung des Landratsamtes Neustadt an der Waldnaab sind Batteriespeicheranlagen dort grundsätzlich zulässig und planungsrechtlich einzuordnen. Das Gremium kritisierte jedoch die unzureichende Beantwortung zentraler Fragen durch den Antragsteller. Dazu zählen insbesondere Angaben zu möglichen Lärmemissionen, ein entsprechendes Lärmschutzkonzept sowie Details zur Netzanbindung und zur technischen Ausführung der Anlage. Auch ein konkreter Trassenverlauf und mögliche Eingriffe in den öffentlichen Straßenraum wurden nicht ausreichend dargelegt, was im Gremium für weiteren Klärungsbedarf sorgte.
Trotz dieser offenen Punkte ist die Stadt Grafenwöhr rechtlich verpflichtet, dem Vorhaben zuzustimmen, da es den planungsrechtlichen Vorgaben entspricht und innerhalb des vorgesehenen Baufensters liegt. Der Bauausschuss beschloss daher einstimmig die Zustimmung, verband diese jedoch ausdrücklich mit dem Hinweis, dass damit keine generelle Zustimmung zu einem Trassenverlauf oder zu Straßenaufbrüchen im öffentlichen Raum verbunden ist. Zum Abschluss informierte der Bürgermeister über einen weiteren Antrag zum Thema Batteriespeicher. Hier wurde ein Bauantrag im Freistellungsverfahren eingereicht. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans und ist damit zulässig. Nach Angaben des Antragstellers soll eine gegenüberliegende Trafostation als Einspeisepunkt genutzt werden, wodurch Eingriffe in den öffentlichen Straßenraum voraussichtlich gering bleiben und sich die Umsetzung einfacher gestalten dürfte.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.