Eigentlich fand die Jahreshauptversammlung der Großkonreuther Blasmusik bereits im Januar statt. Nach den Neuwahlen reichte der Verein beim Registergericht eine Kopie des Protokolls für das Vereinsregister ein. Allerdings bemängelte ein Rechtspfleger einige formelle Fehler der Großkonreuther Bläser. Die Lösung: Der Verein muss die Jahreshauptversammlung wiederholen.
Bis ein neuer Termin angesetzt war, kam schon die Coronakrise dazwischen, erklärt Markus Werner. Er wurde bei der Wahl im Januar eigentlich zum neuen Vorsitzenden gewählt.
Auch wegen der Ausgangsbeschränkungen befasst sich der freiberufliche Musikpädagoge mit Angeboten und Programmen für Online-Unterricht, so dass er seinen Schülern auch aus der Ferne Instrumentalunterricht erteilen. "Warum sollten wir das nicht auch für den Verein nutzen", fragte sich Werner.
Auch über den Nordbayerischen Musikbund wurde Werner auf diese Möglichkeit aufmerksam. Ihm ist besonders wichtig, dass die Großkonreuther Blasmusiker handlungsfähig bleiben. Dazu wiederum muss das Registergericht die Neuwahlen des Vorstands anerkennen. Dieser ist schon seit Januar im Amt sind.
Mehr Teilnehmer
Noch am gleichen Tag, als der Bundesrat die Gesetzgebung anlässlich der Coronapandemie lockerte, entschied sich der Vorsitzende zur virtuellen Versammlung einzuladen. Eine Testversammlung mit mehreren Dutzend Teilnehmern kam gut an. "Es waren sogar mehr Leute dabei, als ich dachte." Das liege wohl daran, dass die Mitglieder abends nicht mehr außer Haus mussten, sondern sich bequem von zu Hause zuschalten konnten.
Für die virutelle Versammlung nutzt der Verein ein kostenloses Programm, bei dem mehrere Hundert Personen an einer Sitzung teilnehmen können. Werner schätzt, dass bei der digitalen Generalversammlung etwa 50 Leute dabei sein werden. Insgesamt hat der Verein 250 Mitglieder, darunter auch viele Kinder.
Der Berufsmusiker ist ziemlich in die Vorbereitungen eingespannt. Vor allem möchte er sicherstellen, dass auch die ältere Generation eine Möglichkeit hat, an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen. Er erklärt das Programm oder bietet ihnen die Telefon-Version an. Auch Abstimmungen sind virtuell möglich, aber auch per E-Mail oder Brief. Neben der Neuwahl steht zudem eine Satzungsänderung an.
Homeoffice aufgerüstet
Auch Markus Werner muss sich erst daran gewöhnen, Musikunterricht vom Homeoffice aus zu geben. Er rüstete seine technische Ausstattung auf. "Es hat gedauert bis es angelaufen ist." Obwohl es mittlerweile mit dem digitalen Musikunterricht läuft, sieht er noch Optimierungsbedarf im Hinblick auf die Technik. "Aber von Woche zu Woche klappt es reibungsloser."
In der Zukunft beibehalten
Die verschiedenen Instrumente sind griffbereit, die Notenblätter sind digitalisiert, die Eltern und Kinder werden sicherer im Umgang mit dem Programm. Die Noten werden den Schülern direkt am Bildschirm angezeigt. Auch Anmerkungen, die Werner ins Notenblatt malt, sehen sie. Der Musikpädagoge findet, dass diese Art des Unterrichts durchaus Zukunft hat. "Ich bin beruflich sehr viel unterwegs." Fürs Hin- und Herfahren gehe viel Zeit drauf. Durch die Videokonferenzen sieht er eine Chance für sich, den Tag etwas zu entzerren. Zumindest bei größeren Kindern und Jugendlichen sieht er kein Problem, wenn man sich ab und zu online für die Übungsstunde trifft: "Die können auch eigenständig üben."
Schwierig werde es allerdings im Gruppenunterricht der musikalischen Früherziehung. Hier müsse der Musikpädagoge viel vormachen und interagieren. "Das wird per Videokonferenz schwer."
Virtuelle Versammlung
Der Bundesrat hat am Freitag dem "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie" zugestimmt und dabei die Vorgaben des Vereinsrechts gelockert. Künftig ist es Vereinen, aber auch anderen Gesellschaften, Stiftungen und Eigentümergemeinschaften möglich, gesetzlich vorgeschriebene Versammlungen virtuell als Videokonferenz, also über Dienste wie "Skype", abzuhalten. Auch eine "verkürzte Einberufungsfrist unter Zuhilfenahme geeigneter elektronischer Kommunikationsmittel" ist möglich, solange die Pandemie andauert.
Die virtuellen Jahreshauptversammlung der Großkonreuther Blasmusik findet am Freitag, 10. April, um 20. Uhr statt: Die Zugangsdaten werden eine Stunde vor der Sitzung.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.