In der Faschingszeit geben sich manche viel Mühe mit ihrem Kostüm. Das Polizeipräsidium Oberpfalz machte jedoch auf seiner Facebook-Seite klar, dass auch sogenannte Anscheinswaffen, also Gegenstände, welche echten Waffen täuschend ähnlich sehen, unter das Waffengesetz fallen. Laut dem Paragraph 42 dürfen diese nicht mitgeführt werden, da sie sonst mit den echten Waffen verwechselt werden können.
21.02.2019 - 16:23 Uhr
Hinweis der Polizei: Auch Anscheinswaffen fallen unter das Waffengesetz
von Lucia Brunner

Dieser "Snowtrooper" des Polizeipräsidiums Oberpfalz versuchte detailgetreu am Original zu bleiben. Er wird in dieser nachgestellten Szene vom Polizei Präsidium Oberpfalz abgeführt, weil auch Gegenstände, die mit echten Waffen verwechselt werden können, unter das Waffengesetz fallen.
Screenshot: facebook.com/polizeioberpfalz
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