Immenreuth
05.11.2018 - 14:23 Uhr

Anwaltskosten nicht länger tragen

Das Kinderhaus Herz Jesu war ein Vorzeigekindergarten. Die Turbulenzen, in den er vor geraumer Zeit geraten ist, und die finanziellen Folgen auf den Gemeindehaushalt rücken ihn in den Mittelpunkt der Bürgerversammlung.

Ausgangspunkt war der vom Träger, dem Caritasverband Regensburg als Geschäftsführer, und der Gemeinde im Juni unterzeichnete Elternbrief. Trotz den darin enthaltenen Zielsetzungen habe sich die Lage nach dem jüngsten Zeitungsbericht zugespitzt, wurde vorgetragen. Die Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten verschlangen Geld für Gerichts- und Anwaltskosten. 80 Prozent davon hat die Gemeinde im errechneten Betriebskostendefizit des Kindergartens vertraglich zu tragen. Darin sind auch die Kosten für die an den Caritasverband übertragene Geschäftsführung enthalten.

Die Kommune zahlte schon einmal über das Betriebskostendefizit für die Abfindung einer Kindergärtnerin, die nach einer Aussage 30 000 Euro betragen haben soll. Wie hoch die Aufwendungen für die Geschäftsführung sind, konnte amtierender Bürgermeister Josef Hecht nicht benennen. Der Gemeinderat hat nun mehrheitlich in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, künftig keine Gerichts- und Rechtsanwaltskosten mehr für die Streitigkeiten vor Gericht zu tragen.

Der Elternbrief vom Juni sollte signalisieren, das strittige Thema vom Eis bringen zu wollen, führte Josef Hecht aus. Personelle Maßnahmen werden zurzeit angeschoben. Die Gemeinde sei darin nicht eingebunden, sie habe aber an einer schnellen Lösung des Problems Interesse. Einen Plan B für den Fall, dass es zu keiner friedlichen Lösung kommt, gibt es nicht. Aus den Reihen der Bürger kam dagegen ein privater Träger für den Kindergarten ins Spiel.

Auf Kritik stieß zudem die Entlassung der Putzfrauen des Horts. Die Frauen vor Ort seien auf den Arbeitsplatz angewiesen, wurde herausgestellt. Auch seien die Kosten für die Reinigungsfirma nun höher. Hier werde die Gemeinde ebenfalls belastet. Ebenso kam in der Versammlung der Hinweis, dass die Entlassung der Reinigungskräfte gerichtlich angemahnt worden sei, weil auch eine seit 18 Jahren im Kindergarten beschäftigte Kraft einen blauen Brief erhalten habe. Das Vorgehen befand zweiter Bürgermeister Josef Hecht ebenfalls als nicht in Ordnung. Er bedauerte hier die Ortsferne der Geschäftsführung in Regensburg.

Kritik erfuhr der Caritasverband auch im Umgang mit einem anonymen Brief. Gegen den oder die Verfasserin werde vorgegangen, nicht aber Konsequenzen aus dem Inhalt selbst gezogen.

Hintergrund:

Im April 2018 setzte das Arbeitsgericht Weiden einen Schlussstrich unter die Änderungskündigung und Abmahnung der Kirchenverwaltung gegenüber der Leiterin des Kindergartens. Das Gericht befasste sich zum zweiten Mal mit der Änderungskündigung und zum ersten Mal mit der dazugekommenen Abmahnung. Den Grund für die Änderungskündigung sah es im Druck durch andere Mitarbeiter des Kindergartens. Einen sachlichen Grund entdeckte es nicht. „Wir haben hier eine Drohkündigung“, stellte das Arbeitsgericht fest. Bei der Abmahnung bezweifelte es die Richtigkeit des eingeschlagenen Weges.

Eine andere Abmahnung, die im Frühjahr 2017 ausgesprochen wurde, landete dieses Jahr vor dem Landesarbeitsgericht in Nürnberg. Zu der weiteren, für Juni anberaumten Verhandlung kam es nicht, weil nach vorliegenden Informationen der Caritasverband die Verfahren in Weiden und Nürnberg als beendet erklärt hat. Eine Presseanfrage an den Caritasverband, warum dieser die Verfahren eingestellt hat, blieb unbeantwortet. (bkr)

 
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