Der Antrag hat die "Bürgerinitiative Immenreuth" am Montag im Rathaus eingereicht. Innerhalb eines Monats hat der Gemeinderat über seine Zulässigkeit zu befinden. Ziel ist es, bei der weit in die Zukunft reichenden Entscheidung über einen Rathausneubau zu einer vernünftigen, wirtschaftlichen Lösung zu kommen. Auslöser ist der Eindruck, dass nicht alle Möglichkeiten für das sanierungsbedürftige Rathaus geprüft wurden.
In der Diskussion in der Familienferienstätte am Sonntag bedauerten die rund 20 Teilnehmer erneut den nicht "so prickelnden" Informationsfluss aus dem Rathaus. Selbst die "grüne Beilage" zum Gemeinderundbrief für Dezember wurde - wie bei der ersten Besprechung eine Woche zuvor- als ungenügend angesehen. Vielmehr fühlten sich die Bürger durch widersprüchliche Aussagen verunsichert.
Auslöser ist auch der in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom September beschlossene Tagesordnungspunkt zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Rathauses in der Kemnather Straße 41 und 43. Getragen wird der Bürgerantrag von der Sorge einer kräftig ansteigenden Verschuldung, weil für einen Neubau keine Förderungen gewährt werden. Kosten von bis zu drei Millionen Euro werden befürchtet. Dagegen enthält eine 2012 in Auftrag gegebene Schätzung bei einer Rathaussanierung eine Summe von knapp einer Million. Darin enthalten sein sollen der Abriss der alten Lehrerwohnung und ein neuer Anbau. Diese Planungen seien nicht weiter verfolgt worden und lägen immer noch in der Schublade, lautete ein Vorwurf.
Einen Einblick wünscht sich die Bürgerinitiative in die Gutachten zum Schimmelbefall und der baulichen Beurteilung des Rathauses mit den darin enthaltenen Entscheidungsrahmen. Ausgangspunkt für alle Beschlüsse muss laut BIMM eine mögliche Mitgliedschaft in der Verwaltungsgemeinschaft Kemnath sein. Erst dann könne über den Raumbedarf und der damit verbundenen Sanierung des Rathauses oder eines Neubaus entschieden werden. Dies besitze weiteren Einfluss auf die Verwendung der angemieteten Container für die Gemeindeverwaltung und Schule.
Die Bürgerinitiative fordert auch, die anstehenden Entscheidungen nicht noch vom amtierenden Gemeinderat treffen zu lassen, sondern dem neu gewählten Gremium im Mai zu übertragen. Über den Bürgerantrag selbst ist, soweit ihn der Gemeinderat als zulässig erklärt, innerhalb von drei Monaten zu behandeln.












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