Immenreuth
15.02.2019 - 14:42 Uhr

Erschließung im zweiten Halbjahr

Der Bebauungsplan "Steinäcker" wird im verkürzten Verfahren erneut ausgelegt. Am Donnerstag war er wieder einmal Tagesordnungspunkt im Immenreuther Gemeinderat.

Im Hintergrund sind die zwei unter Denkmalschutz gestellten Eichen zu erkennen. Bei der Bebauung der benachbarten Parzellen sind die Bauherrn auf die Beeinträchtigung und das Fällverbot hinzuweisen. Bild: bkr
Im Hintergrund sind die zwei unter Denkmalschutz gestellten Eichen zu erkennen. Bei der Bebauung der benachbarten Parzellen sind die Bauherrn auf die Beeinträchtigung und das Fällverbot hinzuweisen.

Die nach der öffentlichen Bekanntmachung vom November eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan "Steinäcker" standen im Gemeinderat zur Abstimmung an. Michael Wagner vom Ingenieurbüro Schultes aus Grafenwöhr erläuterte die Einwendungen und Feststellungen. Sie führten zu Änderungen der Planungsunterlage. Die Regierung der Oberpfalz bekräftigte dabei ihre getroffene Feststellung, dass in der Gemeinde nicht so viele Bauplätze benötigt werden.

Entsprochen wurde dem Einwand eines Landwirts auf ungehinderte Zufahrt zu seinen Acker- und Waldflächen. Zwischen den Parzellen 3 und 7 wurde eine entsprechende Durchfahrt berücksichtigt. Neu aufgeteilt werden mussten die Parzellen 1 und 3, die auf jeweils 757 Quadratmeter verkleinert werden mussten. Seitens des Landwirts war der Hinweis auf frühere Einwendungen gekommen. Weiter machte ein Pferdebetrieb auf frühere Stellungnahmen aufmerksam. Mit dem Verweis auf damalige Abwägungen wird hier jedoch an der bisherigen Planung festgehalten. Demgegenüber trägt die Gemeinde der Forderung der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Rechnung, die Pferdekoppel zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen mit einer drei Meter breiten dichten Hecke aus heimischen Gehölzen abzuschirmen. Die Anpflanzung ist vom Eigentümer zu errichten, dauerhaft zu pflegen und zu erhalten.

Bestehen bleiben auch die unter Denkmalschutz gestellten zwei Eichen im Bebauungsgebiet. Bei einer Bebauung der benachbarten Parzellen ist auf das Fällverbot und die Auswirkungen der Eichen hinzuweisen. Auf Wunsch des Grundstückseigentümers ist die Parzelle 35 nicht mehr Teil des Bebauungsplans.

Der amtierende Rathauschef Josef Hecht ergänzte den Tagesordnungspunkt mit dem Hinweis auf den Notartermin am 19. Februar. Er sei der letzte, meinte Hecht. Am 20. Februar finde dann eine erste Besprechung mit dem Bauunternehmung Markgraf und der KSB statt. "Ich bin guter Dinge, dass wir im zweiten Halbjahr mit der Erschließung beginnen können." Dann werde auch das bis dorthin verweigerte Leitungsrecht durch ein Grundstück eingeholt sein.

Die große freie Fläche der Pferdekoppel im Baugebiet „Steinäcker“ ist mit einer Hecke einzugrünen. Die Kosten dafür und die Pflege hat der Eigentümer zu übernehmen. Bild: bkr
Die große freie Fläche der Pferdekoppel im Baugebiet „Steinäcker“ ist mit einer Hecke einzugrünen. Die Kosten dafür und die Pflege hat der Eigentümer zu übernehmen.
Hintergrund:

Wegen Disziplinarverfahren: Bürgermeister Entlastung verweigert

Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnungen der Verwaltung für die Jahre 2014 bis 2016 fest. Einstimmig erteilte das Gremium Bürgermeister Heinz Lorenz nicht die Entlastung. Betroffen davon ist auch sein Vorgänger Peter Merkl für die ersten fünf Monate des Wahljahres 2014 bis zur Übernahme der Amtsgeschäfte durch Lorenz.

Diese Entscheidung begründete Sitzungsleiter und zweiter Bürgermeister Josef Hecht. So sei das aktuell laufende Disziplinarverfahren gegen Lorenz als maßgeblicher Grund anzusehen. Um Entscheidungen nicht vorzugreifen, solle erst nach Abschluss des Verfahrens der Gemeinderat über die Entlastung abschließend entscheiden.

Kämmerer Thomas Kaufmann betonte bei der Vorstellung des Ergebnisses der Jahresrechnungen, dass zur Bereinigung von Fehlbuchungen bis in das Jahr 2008 zurückgegriffen werden musste. Mit Unterstützung der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern und in Zusammenarbeit mit der Rechnungsprüfungsstelle sei es gelungen, die falschen Buchungen zu korrigieren.

Nach dem von Kaufmann vorgestellten Zahlenwerk schloss der Verwaltungsetat 2014 mit 3 570 693 Euro und der Vermögenshaushalt mit 2 314 496 Euro ab. Der Gesamtetat umfasste somit 5 884 759 Euro. Für 2015 errechneten sich im Verwaltungshaushalt Ausgaben von 3 891 368 und im Vermögenshaushalt von 2 727 456 Euro.

6 618 824 Euro betrug der Gesamthaushalt. Dieser sank 2016 auf 6 149 940 Euro. Dabei entfielen 3 918 945 Euro auf die Verwaltung und 2 230 995 auf das Vermögen.

 
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