Die zweite Änderung des Bebauungsplans Steinäcker passierte am Donnerstag den Gemeinderat in Immenreuth. Modifiziert wurde dabei der Bauabschnitt 1, dessen Schwerpunkt der Reitstall und die Koppeln des Pferdestalls Steinäcker bilden. Die Flächen erhielten einen neuen Zuschnitt.
Die öffentliche Auslegung war nach den Worten von Bürgermeister Thomas Kaufmann bereits im März 2019. Im April dieses Jahres folgte die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Von den Änderungen betroffen ist besonders die Parzelle des Reitstalls. Ihre Koppelfläche wurde verkleinert und gleichzeitig wurden zwei Flur-Nummern wieder als Bauparzellen mit insgesamt fünf Bauplätzen in den Bebauungsplan aufgenommen, da sie vollständig erschlossen sind.
Verlegung der Eingrünung
Michael Wagner vom Ingenieurbüro Schultes aus Grafenwöhr erläuterte die Änderungen. Sie bilden nach seinen Worten den tatsächlichen Genehmigungsstand wieder. In der Änderung sah er die Fortführung eines konsequenten Weges. Mit der Änderung verbunden ist gleichzeitig die Verlegung der Eingrünung. Zur Straße hin sollte sie erfolgen und wurde nun zur Parzelle 74, dem Reitstall mit Koppel, zurückverlegt. An der südlichen, westlichen und Teilen der nördlichen Grundstücksseite ist sie zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und als Abschirmmaßnahme in Form einer zehn Meter breiten, dichten Hecke anzulegen. Alternativ dazu kann im Abstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze eine zwei Meter hohe geschlossene und dauerhaft zu erhaltende Zaunwand errichtet werden.
Viele offene Fragen
Die Schutzvorkehrungen, egal ob Hecke oder geschlossene Zaunwand, warfen viele offene Fragen auf, weil es eine Abschirmmaßnahme gegenüber dem Grundstücksbesitzer selbst ist. Michael Wagner sprach dazu verschiedene Szenarien der Umsetzung an mit dem Fazit, dass unter Umständen das Landratsamt wieder im Boot ist, wenn der Grundstückseigentümer die geforderte Maßnahme nicht vollzieht und von einer Person die Abschirmung gefordert wird.
"Der vor 15 Jahren festgesetzte Rechtsstand wird jetzt durchgesetzt und von der Baubehörde eingefordert", so Bürgermeister Thomas Kaufmann. Zum weiteren zeitlichen Ablauf sagte er, die Änderung werde im Mitteilungsblatt August der Gemeinde veröffentlicht. Ab Mitte August sei die Auslegung mit einer einmonatigen Einspruchsfrist vorgesehen damit im Oktober der Gemeinderat die Eingaben behandeln kann.
"Der vor 15 Jahren festgesetzte Rechtsstand wird jetzt durchgesetzt und von der Baubehörde eingefordert."















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