In der Bürgerversammlung im Sportheim (wir berichteten) kam daher der Antrag, vor einer Veräußerung gemeindlicher Wege auch immer die Anlieger zu befragen und zu informieren. Die soll verhindern, dass künftig keine nicht mehr zu "heilenden" Tatsachen geschaffen werden. Auslöser des Gesuchs war der Verkauf eines gemeindlichen Weges in der Gabellohe. Dadurch hat Teichbesitzer in der angrenzenden Gemeinde Speichersdorf keine Zugangsmöglichkeit mehr zu seinem Gewässer.
Der Weg existierte nach Anfrage bei der Gemeinde Immenreuth nur auf dem Papier, aber nicht in der Natur. In der historischen Karte des Bayernatlas' ist er noch mit einer Länge von ungefähr 71 Metern erkennbar. Er beginnt und endet an der Gemeindegrenze von Speichersdorf und war beidseits an private Wege angebunden. Das angesprochene Weihergrundstück hatte von Immenreuther Seite her noch nie einen Zugang bis zum besagten Teichgebiet. Der gemeindliche Weg endete kurz davor.
Eine direkte Erschließung existierte jedoch auf Speichersdorfer Gebiet. Im Zuge der dortigen Flurbereinigung vor vielen Jahren wurde dieser Flurweg allerdings aufgelassen. Seit dieser Zeit erfolgt der Zugang über private Fahrwege.
Ungeachtet dessen stellte zweiter Bürgermeister Josef Hecht fest: "In der Gabellohe ist etwas passiert, was nicht passieren sollte". Die Gemeinde sei deshalb in Zusammenarbeit mit der Nachbarkommune bemüht, eine Lösung zu finden. Eine Rückabwicklung des Verkaufsvertrages würde das Problem nicht lösen, weil ein privater Grundstücksbesitzer den Zugang verweigern könnte. Speichersdorfs Bürgermeister Manfred Porsch betonte gegenüber Oberpfalz-Medien, dass man bestrebt sei, ein Wegerecht des Grundstücksnachbarn auf oberfränkischer Seite zu erhalten.











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