Immenreuth
08.10.2018 - 13:35 Uhr

Nicht warten und aufschieben

Auf reges Interesse stieß der Bildungsabend der KAB im Pfarrheim, bei dem der Referent Artur Schriml aus Auerbach in einem aufschlussreichen Vortrag die Probleme "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung" behandelte.

Artur Schriml. Bild: mez
Artur Schriml.

Rund 20 Jahre gebe es nun diese Hilfen für den Ernstfall, wusste der Referent. Aber trotz aller Empfehlungen würden die Betroffenen diese wichtige Sache vor sich herschieben. Meist sei es dann im Falle eines Falles zu spät und große und auch kleinere Unannehmlichkeiten träten auf.

Dabei sei vor allem bei alleinstehenden Personen und ähnlichen Fällen der Abschluss der beiden Dokumente zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung besonders wichtig, wenn ein böses Erwachen im Todesfall beispielsweise bei einem Unfall vermieden werden soll. Ein Notar sei nicht zwingend, sollte aber bei vorhandenem größeren Vermögen empfohlen werden. Gegen geringe Gebühren können Unterschriften auf den Dokumenten beim Notar oder auch bei den Landratsämtern beglaubigt werden.

Anhand von Vordrucken, die jedem Teilnehmer ausgehändigt wurden, erläuterte Schriml die sechsseitige Urkunde und ging bei jedem Absatz auf die entsprechenden Möglichkeiten ein. Immer wieder betonte er dabei, dass die beiden Schriftstücke im Original beim Betroffenen gut auffindbar verwahrt werden sollten. Die Weitergabe einer Kopie an den Hausarzt sei empfehlenswert, ebenso an eine Person des Vertrauens. Die Bevollmächtigten müssen die Aufbewahrungsorte der Schriftstücke kennen, damit im Ernstfall das Original möglichst rasch griffbereit ist. "Nur das Original ist letztlich verbindlich", betonte der Redner. Ein kleiner Hinweiszettel in der Geldbörse auf die vorhandenen Urkunden sei ebenfalls sehr empfehlenswert.

Wichtig sei es auch wie bei einem Testament etwa alle drei bis vier Jahre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu überprüfen und gewünschte Änderungen einzufügen. "Dabei ist es wichtig, immer wieder neu zu unterschreiben, damit Klarheit im Ernstfall besteht." Zur Patientenverfügung erläuterte Schriml auch die Organspende und wies auf die derzeitige diskutierte Umkehrsituation hin, die aber noch nicht gesetzlich ist.

Abschließend beantwortete der engagierte Mittelschullehrer zahlreiche Fragen, wobei er immer wieder empfahl, innerhalb der nächsten Tage die Schriftstücke auszufüllen und zu erledigen.

"Wer es auf die lange Bank schiebt, unterlässt es schließlich ganz und ein böses Erwachen auch bei den Angehörigen ist die Folge." Dies seien seine Erfahrungen aus vielen Vorfällen in der Vergangenheit, mahnte Schriml. Neben mehr als 30 Zuhörern Vorsitzende Claudia Porst auch Pfarrer Markus Bruckner und Kaplan Justin willkommen.

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