Das bayerische Innenministerium hat das Volksbegehren Pflegenotstand abgelehnt und die Entscheidung an den Verfassungsgerichtshof gegeben. Teile der Forderungen seien Bundesrecht, teilte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag mit. „Wir werden uns von dieser rein politischen Entscheidung des CSU-Ministeriums nicht stoppen lassen“, erklärte der Beauftragte des Volksbegehren, Harald Weinberg (Die Linke). Er hoffe auf die Entscheidung des Gerichtshofes. Die höchsten Richter im Freistaat können das Volksbegehren noch zulassen.
Die Initiatoren - ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Ärzten und Juristen - fordern unter anderem mehr Pflegepersonal. Es soll gesetzlich durch einen festen Personal-Patienten-Schlüssel festgelegt werden. Ziel ist es, die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern und Pflegekräfte zu entlasten.





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