Kastl bei Kemnath
18.11.2021 - 14:43 Uhr

Schützen absolvieren in Kastl Lehrgang für sicheren Umgang mit Sportwaffen

Die Teilnehmer am Waffensachkundelehrgang in Kastl mit Lehrgangsleiter Felix Prösl (rechts) sowie den Ausbildern Ralf Fischer und Stefan Hörer (Dritter und Fünfter von rechts). Bild: rwo
Die Teilnehmer am Waffensachkundelehrgang in Kastl mit Lehrgangsleiter Felix Prösl (rechts) sowie den Ausbildern Ralf Fischer und Stefan Hörer (Dritter und Fünfter von rechts).

Die Sachkundeprüfung ist für Sportschützen von großer Bedeutung. Der Nachweis ist nicht nur Grundvoraussetzung für den Erwerb und Besitz einer Sportwaffe, sondern dokumentiert auch die Sachkenntnis über die jeweiligen Sportgeräte. Vor allem der eigenen Schützenjugend sollte der verantwortungsbewusste und sichere Umgang mit den Waffen nahe gebracht werden. Somit kommen die Kastler Sportschützen - wie seit jeher - ihrer Sorgfaltsplicht in Hinblick auf Ausbildung und Förderung seiner Jungschützen nach.

Den Lehrgang leitete Felix Prösl aus Eschenbach. An zwei Wochenenden galt es, grundlegendes Wissen in Theorie und Praxis zu erlangen. Leicht verständlich übermittelte Prösl im Theorieunterricht waffenrechtliche Begriffe und die gesetzlichen Vorschriften gemäß des Waffengesetzes, wie zum Beispiel das Notwehr- und Notstandsgesetz.

Weiter vermittelte der Eschenbacher den sicheren Umgang mit den Sportwaffen und der Munition, das korrekte Verhalten auf dem Schießstand, den ordnungsgemäßen Transport sowie die sichere Aufbewahrung der Sportgeräte. Der Theorie folgte eine praktische Einweisung und Handhabung von Lang- und Kurzwaffen am Schießstand durch die Ausbilder Ralf Fischer und Stefan Hörer.

Mit der abschließenden schriftlichen und praktischen Prüfung gemäß Waffengesetz belegten die Prüfungsteilnehmer aus Riggau, Pullenreuth und Kastl, dass sie mit den neuesten gesetzlichen Bestimmungen vertraut und für den sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit den Sportwaffen geeignet sind. Für die schriftliche Prüfung mussten allein 90 Prüfungsfragen beantwortet werden.

Großes Lob fand der Lehrgangsleiter abschließend für die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung. Die Resultate waren so gut, dass niemand in die mündliche Prüfung gehen musste und jeder auf Anhieb das "Zeugnis über die Waffensachkunde nach §7 WaffG" in Empfang nehme durfte.

 
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