In der letzten Sitzung des laufenden Jahres stellte Bürgermeister Josef Etterer mit Ingenieur Michael Wagner als Vertreter des Architekturbüros Schultes den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Lettenwiese II - Erweiterung" mit planerischem Teil und textlichen Festsetzungen dem Gemeinderat vor. "Die Nachfrage nach Bauplätzen ist nach wie vor gut. Wir machen damit den nächsten Schritt zur baulichen und gesellschaftlichen Entwicklung unserer Gemeinde", erklärte Etterer eingangs.
Bei der Vorstellung der Details berichtete Wagner, dass die überplanten Flächen bereits erworben worden seien oder in Kürze werden. Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes " hat durch seine rechteckige Form und Nord-Süd-Ausrichtung einen idealen Zuschnitt für eine sinnvolle Parzellierung und Straßenerschließung", betonte Wagner. Die 29 Parzellen mit Flächen zwischen rund 860 und 1000 Quadratmetern werden über zwei neue Wohnstraßen erschlossen. Die Zufahrt ins Baugebiet erfolge die Talstraße. Zudem sei es an den Flurweg von Kastl Richtung Altköslarn angebunden.
Die doppelseitige Erschließung ohne Wendehammer ist kostengünstig, so dass Ver- und Entsorgungsleitungen mit geringen Längen zu den Bauplätzen führen werden. Die Parzellen weisen rechteckige bis quadratische Zuschnitte auf. Dies ergibt laut Wagner eine ideale Ausnutzung der Baugrundstücke. Die Straßen haben eine Breite von sechs und sieben Metern. Die Baugrenze für Haupt- und Nebengebäude verläuft jeweils drei Meter entlang der Grundstücksgrenzen, wobei der gesetzliche Grenzabstand zusätzlich einzuhalten ist.
Durch die sich dadurch ergebenden Baufenster zeichnen sich durch große Gestaltungsfreiräume aus, da weder der Standort für Haupt- und Nebengebäude noch Zufahrtslage vorgegeben, sondern frei wählbar sind. Die Bebauungsvorschriften sind mit denen des Baugebietes "Lettenwiese Erweiterung I" nahezu identisch.
Im südlichen Bereich ist eine öffentliche Fläche eingeplant. Sie muss teilweise zum Bau eines Abwasserpumpwerkes, kann aber auch großteils als Kinderspielplatz oder Begegnungsfläche angelegt werden. Dazu war das Gremium der Auffassung, dass der nahe Spielplatz Lettenwiese reiche.
Das neue Wohnbaugebiet wird im Trennsystem entwässert. Für das Niederschlagswasser entsteht ein Regenrückhaltebecken außerhalb der Baufläche. Der das Baugelände querende Flurkanal muss umgelegt oder angebunden werden.
Eine Aussprache ergab sich zu den beiden an der Ost- und Südseite eingetragenen Pflanzstreifen in fünf Meter Breite. Wagner erläuterte, dass zur Eingrünung zur freien Landschaft hin sicher eine Bepflanzung durch den Naturschutz gefordert wird. Der Grundstücksstreifen kann sowohl öffentlich bleiben oder auf Privatgrundstücken liegen. Nach erfolgtem Meinungsaustausch einigte sich das Gremium darauf, den Grundstücksstreifen auf Privatgrund zu belassen, die Bepflanzung jedoch durch die Gemeinde zu tätigen und die Pflege den Siedlern zu überlassen.
Zur Frage über die Erschließungsfunktion der nur als Feld- und Flurbereinigungsweg ausgebauten Wegeverbindung Kastl-Altköslarn erklärte der Planer, dass der Ausbauzustand ungeeignet für Baustellen-, Schwerlast- und Begegnungsverkehr ist. Bei einer wachsenden Bebauung müsse über dessen Ausbau nachgedacht werden. Dazu sollten entsprechende Flächen zur Straßenverbreiterung zur Verfügung stehen. Eine Ausweisung eines zusätzlichen Gehweges im Baugebiet wurde nicht für erforderlich gehalten.
Wagner wies darauf hin, dass der Bebauungsplan noch bis Jahresende im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt werden kann. Zudem ist keine formelle Änderung sondern nur eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Neubaugebiet eigne sich ohne Gartenbau- und Beherbergungsbetriebe, Verwaltungsgebäude und Tankstellen hauptsächlich zur Wohnbebauung. Nicht störende Gewerbebetriebe könnten zugelassen werden.
Etterer stellte abschließend klar, dass vor Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplanes keine Platzreservierungen vorgenommen werden. Der Gemeinderat billigte den Bebauungsplanvorentwurf samt Festsetzungen einstimmig und beauftragte die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren einzuleiten.













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