Die letzte Kalkulation der Wasser-und Kanalgebühren fand 2017 für den Zeitraum von 2018 bis einschließlich 2021 statt. Seitdem seien viele Investitionen und Ausgaben auf den Gebieten der Wasserver- und der Abwasserentsorgung getätigt worden, betonte Bürgermeister Hans Walter zu den beiden Tagesordnungspunkten. Wie bereits bei der bisherigen Kalkulation wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt, die Abgaben neu zu berechnen. Ziel ist es, kostendeckende Gebühren zu gewährleisten und entstandene Unterdeckungen auszugleichen.
Die neuen Gebühren sollten noch in diesem Jahr beschlossen werden. Der Auftrag zur Neuberechnung ging deshalb frühzeitig im April an den Prüfungsverband. Die Coronapandemie allerdings führte dort zu personellen Ausfällen. Der Prüfungsverband musste deshalb seine Aufträge im Oktober umstrukturieren. Das hat zur Folge, dass die Neukalkulationen nicht bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden können. Um dennoch die Gebühren ab Beginn des Jahres 2022 rechtskräftig anpassen zu können, werden Rückwirkungsbeschlüsse notwendig.
"Es ist ärgerlich, wenn man zum Beginn des Jahres nicht weiß, was man bezahlen muss", sagte Gerhard Dobmeier, Fraktionssprecher der Freien Wähler. Verwundert zeigten sich Gemeinderäte auch davon, dass der Prüfungsverband trotz Corona nicht in der Lage ist, die Neukalkulationen vorzunehmen. Ungeachtet dessen verabschiedete das Gremium mit jeweils drei Gegenstimmen Rückwirkungsbeschlüsse sowohl für die Gebühren der kommunalen Wasserversorgungsanlage als auch der Entwässerungsanlage.
"Es ist ärgerlich, wenn man zum Beginn des Jahres nicht weiß, was man bezahlen muss."















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