Die vorgesehenen Flächen des vorgeschlagenen Bebauungsplanes haben eine Größe von knapp über elf Hektar. Diese befinden sich in unmittelbarer Nähe es bestehenden Industrie- und Gewerbegebiet Kemnath II, direkt an der Staatsstraße 2665 in Richtung Kastl.
Wie Bürgermeister Werner Nickl in der Stadtratssitzung am Montag ausführte, ist die Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken in der ehemaligen Kreisstadt erheblich gestiegen. Aktuell könne sie keine entsprechend großen Gewerbegrundstücke anbieten. Er sah es mit Blick auf die Gewerbeoffensive der Stadt als zwingend notwendig an, ein neues Industrie- und Gewerbegebietes auszuweisen.
Das Gremium stand dem Vorhaben im Grundsatz aufgeschlossen gegenüber. In den Diskussionsbeiträgen wurde aber auch dazu aufgefordert, zum einen mit Flächen sparsam umzugehen und zum anderen über eventuell notwendigen Ausgleichsflächen nachzudenken. CSU-Fraktionssprecher Josef Krauß war für eine "möglichst schnelle Entscheidung". Sein Dank galt den Grundbesitzern für ihre Bereitschaft, entsprechende Flächen abzugeben, damit das künftige Industrie- und Gewerbegebiet Kemnath-West III realisiert werden kann.
Letztlich beschloss das Gremium ohne Gegenstimme die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Zudem ist noch ein Ingenieurbüro zu beauftragen, zeitnah einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten. Einhergehend mit diesem Beschluss ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Dies deshalb, da das vorgesehene Areal von elf Hektar bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt ist. So befürwortete das Gremium, das Verfahren zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Kemnath-West III".
Auch für das kommende Jahr hat der Stadtrat dem Erlass einer Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen bei Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen zugestimmt. Allerdings eingeschränkt auf jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen. Der KEM-Verband hat für 2019 vier sonntägliche Markttermine festgesetzt 24. März, 28. April, 30. Juni und 13. Oktober. Laut Verordnung gelten die Ladenöffnungszeiten an diesen Tagen jeweils von 11 bis 16 Uhr.
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