Kemnath
29.11.2018 - 11:16 Uhr

Gülle bei Schnee ist nicht okay

An Infos fehlt es in der Versammlung des Maschinenrings (MR) nicht. Die Genossenschaft MKTec (Maschinengemeinschaft Kreis Tirschenreuth) stellt sich vor, die Teilnehmer hören von neuen Vorgaben und werden an die Ladungssicherung erinnert.

Daniel Kinnert (stehend) blickt in die Welt der Vorschriften und Regelungen bei der Ausbringung von Gülle. Andreas Hempfling (links daneben) stellt die Maschinengemeinschaft Kreis Tirschenreuth vor. Bild: bkr
Daniel Kinnert (stehend) blickt in die Welt der Vorschriften und Regelungen bei der Ausbringung von Gülle. Andreas Hempfling (links daneben) stellt die Maschinengemeinschaft Kreis Tirschenreuth vor.

MR-Geschäftsführerin Marion Höcht begrüßte im voll besetzten Saal des Gasthauses Kormann gleich vier Referenten. Eines lag ihr am Herzen - die Konfliktsituationen zwischen landwirtschaftlichem Verkehr und Radlern auf Radwegen zu entschärfen. Da träfen oft renitente Verkehrsteilnehmer aufeinander, keiner wolle ausweichen, bedauerte sie und gab zu bedenken, dass Landwirte Radwege nutzen dürften. Schließlich stellten diese dafür auch Flächen zur Verfügung. Auch sei es für Radfahrer leichter auszuweichen. Lohnunternehmen forderten aus Ärger schon Nummernschilder für Fahrräder, berichtete Höcht, die an ein gegenseitiges Miteinander appellierte.

Die Düngeverordnung mit den Obergrenzen für die Ausbringung von Stickstoff, der Düngeplanung und dem Nährstoffvergleich, der Berechnung der Lagerkapazität von nun in der Regel sechs Monaten und des Nährstoffgehalts der Gülle sowie den sich ab 2020 ändernden Lagerfristen, griff Daniel Klinnert auf. Darin band er die Wirtschaftsdünger-Verbringungsverordnung, Düngeplanung und Bedarfsermittlung mit ein. Bei der Düngung sei zu beachten, dass Gülle nicht auf wassergesättigten, schneebedeckten oder gefrorenen Böden ausgebracht werden dürfe. Dazu komme für Biogasanlagen nun die Stoff-Strom-Bilanz-Verordnung.

Der Maschinenring bietet zu den Bereichen Biogas-, Schweine- und Geflügelbetriebe Workshops, inklusive Gruppenworkshops und individuelle Einzelberatungen an. Die landkreisübergreifende Maschinenring Agrarservice GmbH stellt das Tierwohl in den Mittelpunkt. Die mobile Klauenpflegeanlage trägt dazu bei. Gut gepflegte Klauen besitzen Auswirkungen auf die Leistung der Kühe. Gerade der hohe Eiweißgehalt im Futter führte dieses Jahr zur Bildung von Klauenringen.

Die neue Maschinengemeinschaft Kreis Tirschenreuth beleuchtete Andreas Hempfling. Dank dieser werden Betriebskosten gesenkt und Betriebe entlastet. Nutzergruppen beschafften gemeinsam ein Gerät. Diese löse sich nach Ablauf der Nutzungsdauer auf. Hempfling stellte die Vorteile der Genossenschaft einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gegenüber. Demnach verhindere die Genossenschaft, das jemand etwas kaufe, was er nicht brauche.

Das Wegebauförderprogramm und das Wirrwarr, wer mit welchem Führerschein in der Landwirtschaft was fahren darf, sprach Jürgen Heining, Geschäftsleiter des Verkehrsausbildungszentrums der Oberpfalz (VAZ), an. Vor allem verwies er auf die Gradwanderung zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Fahrten. Das VAZ biete Qualifizierungen, Weiterbildung und Auffrischungen in Sachen Führerschein an. Von der Maut befreit seien landwirtschaftliche Lkws. Es gebe Bestrebungen, sie zu "vermauten", informierte Heining.

Sehr guten Besuch verzeichnet die Gebietsversammlung des Maschinenrings im Gasthaus Kormann Bild: bkr
Sehr guten Besuch verzeichnet die Gebietsversammlung des Maschinenrings im Gasthaus Kormann
Mit verkehrsrechtlichen Problemen beschäftigt sich Helmut Graf (stehend). Bild: bkr
Mit verkehrsrechtlichen Problemen beschäftigt sich Helmut Graf (stehend).
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Über die Ladungssicherung sprach Helmut Graf, Ausbilder beim VAZ. Der Polizeihauptkommissar a.D. untermauerte sein Referat mit abschreckenden und mahnenden Bildern. Darunter waren unter anderem das mit einem Netz abgedeckte Schüttgut sowie Art und Weise wie Ladungen gegen Verrutschen, Herunter- und Herabfallen gesichert oder wie Lärm vermieden werden kann. Für alle Probleme gebe es ein Mittel, betonte Graf. Dies gelte auch für Güter in Rollenform wie Stroh- und Heuballen.

Der Referent warnte zugleich vor Überladungen: „Die Fünf-Prozent-Regelung gilt lange nicht mehr.“ Die Ausrede von Landwirten, keine Waage zu haben, um beispielsweise das Gewicht beim Getreideverkauf feststellen zu können, ziehe nicht. Überladungen und schlechte Ladungssicherung hätten Konsequenzen für Fahrer, Verlader und Fahrzeughalter. Zurrgurte seien regelmäßig zu überprüfen. Fehle das Zurretikett, sei der Gurt „ablegereif“.

Länge, Breite und Höhe landwirtschaftlicher Fahrzeuge und Gespanne bildeten einen weiteren Abschnitt. Beim Transport landwirtschaftlicher Produkte bleibe die Höhenbegrenzung von vier Metern außen vor. Die Fahrerlaubnisklassen, das Mindestalter und die zulässigen Geschwindigkeiten sprach Graf ebenso an, wie das Problem gewichtsbeschränkter Straßen. Oft verhinderten sie, auf das Feld zu kommen. Den Landwirten riet er in derartigen Fällen, Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen oder die Gemeinde zu veranlassen, das Zusatzschild „Frei für landwirtschaftlichen Verkehr“ anzubringen. Verstöße gegen Gewichtsbeschränkungen könnten teuer kommen. Graf redete ebenfalls den Radfahrern und Fahrern landwirtschaftlicher Fahrzeuge bei der gemeinsamen Nutzung von Wirtschafts- und Radwegen ins Gewissen. „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“, zitierte er dazu aus der Straßenverkehrsordnung .

 
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