Kemnath
31.03.2022 - 10:54 Uhr

Hospizhelferinnen geben Kemnather Realschüler Einblick in Tätigkeit

„Wie kann der Sterbebegleiter die Wünsche eines Schwerkranken verstehen, wenn der nicht mehr sprechen kann?“, fragte Hildegard Haupt 
 (links) die Zehntklässler. Bild: jzk
„Wie kann der Sterbebegleiter die Wünsche eines Schwerkranken verstehen, wenn der nicht mehr sprechen kann?“, fragte Hildegard Haupt (links) die Zehntklässler.

"Vertrauen aufzubauen ist das Wichtigste für einen Sterbebegleiter", betonten Elke Burger und Hildegard Haupt. Die Fachschaft Religion der Realschule hatte die ehrenamtlichen Hospizhelferinnen und Trauerbegleiterinnen zum Erfahrungsbericht zum Thema "Hospizarbeit, Trauer- und Sterbebegleitung" in die fünf zehnten Klassen eingeladen.

"Unser Ziel ist es, dass der Kranke, umsorgt von der Familie und Betreuern, möglichst ohne Schmerzen und Ängste bis zuletzt leben kann", erklärte Elke Burger. Die Betreuung könne zu Hause, in einem stationären Hospiz, in einem Pflegeheim, im Krankenhaus oder auf einer Palliativstation erfolgen. Eine umfassende medizinische und pflegerische Betreuung, spirituelle Begleitung sowie soziale Beratung verbessere auf einer Palliativstation die Lebensqualität der Patienten. Nicht eine Verlängerung des Lebens, sondern eine Verkürzung des Leidens sei das Ziel, erklärten die Referentinnen. "Hospizarbeit und Palliativmedizin wollen die Lebenssituation von sterbenden Menschen und ihren Angehörigen verbessern", sagte Hildegard Haupt. Zum Wohl des Patienten sollten Hausarzt, Pflegedienst und ambulanter Hospizdienst gut zusammenwirken. Seit 2007 bestehe in Deutschland ein Rechtsanspruch auf eine Palliativbehandlung. Palliativstationen und Hospizeinrichtungen gibt es in Weiden, Neustadt an der Waldnaab und Bayreuth.

Ein Sterbebegleiter müsse spüren, wo und wie er helfen könne. Sein Dienst sei ein Geben und Nehmen, Verschwiegenheit oberstes Gebot. "Die Ausbildung zur Trauerbegleiterin dauert 100 Unterrichtsstunden", teilte Burger Schülern mit. Auch junge Menschen sollten eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht machen.

 
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