Kemnath
18.01.2019 - 16:38 Uhr

Mögliche Überschwemmungsgebiete ermittelt

Drei Bäche im Kemnather Land wurden untersucht .

Kristina Marshall (stehend) vom Wasserwirtschaftsamt Weiden stellt die Ergebnisse der Untersuchung zu den Überschwemmungsgebieten entlang von Flötzbach, Fallbach und Schirnitzbach vor. Bild: stg
Kristina Marshall (stehend) vom Wasserwirtschaftsamt Weiden stellt die Ergebnisse der Untersuchung zu den Überschwemmungsgebieten entlang von Flötzbach, Fallbach und Schirnitzbach vor.

Die reale Gefahr von gigantischen Hochwasserständen am Flötzbach, Fallbach und Schirnitzbach ist zwar gering, dennoch sind Wasserwirtschaftsamt Weiden und Landratsamt Tirschenreuth gesetzlich dazu verpflichtet, mögliche Überschwemmungsgebiete zu analysieren, erkunden und festzusetzen. Über die konkreten Ergebnisse wurden Interessierte bei der Infoveranstaltung im Foyer der Mehrzweckhalle Kemnath in Kenntnis gesetzt. Hauptreferenten waren Johannes Spachtholz vom Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt sowie Kristina Marshall, zuständige Abteilungsleiterin für den Landkreis Tirschenreuth am Wasserwirtschaftsamt Weiden.

Ziel der Veranstaltung war es, die Bürger der Gemeinden Immenreuth und Kulmain und der Stadt Kemnath über das Vorhaben der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes an den drei genannten Bächen zu informieren. Marshall präsentierte dabei die berechneten Pläne und Unterlagen der einzelnen Überschwemmungsbereiche, über die rechtlichen Grundlagen zur vorläufigen Sicherung und einer anschließenden Festsetzung von Überschwemmungsgebieten berichtete Spachtholz.

"Das ist nicht irgendeine Planung, sondern eine Tatsachendarstellung", betonte Marshall. Detailliert ging sie darauf ein, mit welchen Mitteln insgesamt der Schirnitzbach auf einer Länge von 5,5 Kilometern, der Flötzbach auf einer Länge von 9,3 Kilometern sowie der Fallbach auf einer Länge von 3,2 Kilometern analysiert worden seien. Herausgekommen ist dabei das so genannte "vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet" entlang der Bäche.

Konsequenzen der Bestandsaufnahme samt Vorstellung sind, dass eine Neubebauung auf den betroffenen Flächen grundsätzlich nicht möglich ist. "Verschiedene Ausnahmen davon sind aber möglich", sagte Spachtholz. Dies hänge immer vom konkreten individuellen Fall ab. Betroffen sind allerdings auch bestehende Bauten - nämlich 49 Hauptgebäude und 123 Nebengebäude. Hier wird es künftig darum gehen, dass, sofern vorhanden, die Heizölverbrauchsanlagen - sprich die Ölheizungen - überschwemmungssicher ausgelegt sind. Seitens des Landratsamtes wird es hierzu aber noch Informationen geben.

Auf großen Abschnittsplänen an der Wand haben die Zuhörer die Möglichkeit sich über die konkreten Flächen zu informieren. Bild: stg
Auf großen Abschnittsplänen an der Wand haben die Zuhörer die Möglichkeit sich über die konkreten Flächen zu informieren.
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.