"Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder im Alter vor der Situation stehen, dass er nicht mehr selber seine Angelegenheiten regeln kann", gab Ute-Dagmar Jaschke vom Betreuungsverein Tirschenreuth zu bedenken. "65 Prozent glauben, dass bei Unfall, Krankheit oder Alter der Lebenspartner oder Angehörige entscheiden, aber das ist ein Irrtum", betonte die Referentin in ihrem Vortrag im Foyer der Mehrzweckhalle.
Die Vorsorgevollmacht bietet den meisten Handlungsspielraum. Sie setzt ein hohes Maß an Vertrauen voraus, denn es gibt keine Kontrolle des Bevollmächtigten. Sie kann bei der Betreuungsstelle oder beim Notar beglaubigt werden. Wenn sie beim Vorsorgeregister angemeldet wird, erhält das zuständige Betreuungsgericht davon Kenntnis.
Im Normalfall endet die Wirkung der Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers. Es kann aber auch festgelegt werden, dass die Vollmacht gilt, bis die Erben die Geschäfte übernehmen, beispielsweise die Organisation der Beerdigung.
Die Betreuungsvollmacht greift erst, wenn eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist. Für die Betreuung ist ein formales Verfahren einzuhalten. Die Kontrolle durch das Gericht führt zu einem geringeren Missbrauchsrisiko als bei der Vorsorgevollmacht. In der Patientenverfügung wird der Wille über die Art und Weise der medizinischen Behandlung festgeschrieben. Bei Fragen steht der BRK-Betreuungsverein Tirschenreuth, Telefon 0 96 31 / 70 75 32, E-Mail betreuungsverein[at]brk-tirschenreuth[dot]de, montags bis freitags von 8 bis um 11 Uhr zur Verfügung.
"Wenn ich einige Vollmachten zum Beglaubigen hätte, könnte ich einen Termin mit der Betreuungsstelle in Kemnath vereinbaren, dann müsste niemand nach Tirschenreuth fahren", bot "Leben plus"-Quartiermanagerin Stefanie Baier den Zuhörern an.
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