Statt bislang 1,40 Euro netto pro Kubikmeter wird es rückwirkend ab 1. Januar 2018 nur noch 1,35 Euro netto pro Kubikmeter sein. Das ist das Ergebnis einer Neukalkulation. Der Kalkulationszeitraum gilt nun bis 31. Dezember 2021. Diesen Beschluss fasste die Verbandsversammlung in ihrer jüngsten Zusammenkunft.
Insgesamt ist auf Basis der erfolgten Kalkulation folgender Gebührenbedarf über Grund- und Leistungsgebühren zu decken: im Jahr 2018 insgesamt 42 040 Euro, im Jahr 2019 dann 35 343 Euro, im Jahr 2020 sind es 35 889 Euro und im Jahr 2021 schließlich 36 153 Euro. Der Gebührenbedarf wurde in der Vorauskalkulation 2018 bis 2021 auf jährlich 27 600 Kubikmeter entnommenes Frischwasser verteilt. Dieser Mengenansatz wird durch die realen Durchschnittsmengen der abgelaufenen vergangenen vier Jahre (2014 bis 2017: 27 689 Kubikmeter) gestützt. Auf der Basis dieser Zahlen ergibt die kostendeckende Gebühr von 1,35 Euro für den Kubikmeter - und die Senkung um fünf Cent.












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