Bürgermeister Gerhard Kellner erwähnte in der Gemeinderatssitzung vor allem die negativen Einstellungen der Fachbehörden zu Ausweisungen neuer Wohnbaugebiete. Er stellte fest, dass seine Gemeinde durch die neuen Richtlinien zur Flächeneinsparung, die seit Januar 2020 als Wegweiser zur Baugebietsausweisung dienen, deutlich benachteiligt ist. "Es werden hier vor allem aufgrund des Bedarfsnachweises für künftige Wohnbauflächenausweisung Gemeinden mit bisher ständigen Ausweisungen an Siedlungsflächen bevorzugt", meinte Kellner.
Die Problematik den Flächenbedarf anhand von Statistiken nachzuweisen, zeigte sich auch in den Stellungnahmen der einzelnen Fachbehörden. Vor allem werden vom Landratsamt Neustadt, der Regierung der Oberpfalz und vom Regionalen Planungsverband begründete Bedarfsnachweise gefordert. In einer einstündigen Abhandlung mit insgesamt 17 Seiten Protokoll stellte der planende Architekt Josef Schöbel aus Parkstein dann die einzelnen Stellungnahmen jeweils mit einem Abwägungsvorschlag dem Gemeinderat vor.
Problematisch sehen die Fachbehörden den Bedarf für die Ausweisung des Baugebiets "Leite" und die im Norden der Ortschaft vorgesehene Fläche als künftiges Wohnbauland. Zudem stünden die neuen Wohnbauflächen dem Anbindungsgebot, wonach Siedlungsgebiete an geeigneten vorhandenen Siedlungsflächen anzubinden sind, entgegen.
In einer umfassenden Erklärung reagiert der Gemeinderat auf diese Kritik. Zum Bedarf wird seitens der Gemeinde klar herausgestellt, dass nur anhand statistischer Fortschreibungen kein Nachweis möglich sei. Vielmehr orientiere sich die Siedlungspolitik der Gemeinde Kirchendemenreuth an der tatsächlichen Bedarfsermittlung und an den vielen Nachfragen nach Bauplätzen in Kirchendemenreuth.
"Nachdem die Bauplätze im Baugebiet Döltsch bereits verkauft sind und auch in anderen Ortteilen keine Möglichkeit besteht, Wohnbauflächen zur planen, sieht sich die Gemeinde verpflichtet, weiteres Bauland im Hauptort Kirchendemenreuth für Bauwerber aus dem gesamten Landkreis und vor allem für einheimische Bürger zur Verfügung zu stellen. Um eine weitere Abwanderung und damit den Rückgang der Einwohnerzahlen entgegen zu treten ist eine vorausschauende Siedlungspolitik notwendig", sagte Bürgermeister Kellner.
Zum Thema Anbindegebot wurden auch alle Möglichkeiten einer Anbindung an den Ort untersucht. Die Gemeinde stellt diesbezüglich fest, dass sich die Ortschaft Kirchendemenreuth wegen dem Landschaftsschutzgebiet im Nordosten und wegen der vorbeiführenden Bundesstraße B 22 im Südwesten nur in Richtung Norden oberhalb des Friedhofs und östlich der Kreisstraße NEW 25 entwickeln könne. Außerdem könne nur dort Bauland entstehen, wo die Gemeinde bereits in Besitz von Grundstücksflächen sei, und dort, wo künftig Bereitschaft zur Abgabe von Bauland bestehe. Darin war sich der Gemeinderat einig.
Zusammenfassend stellte das Gremium einstimmig fest, an den beiden in der zweiten Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellten Wohnbauflächen festzuhalten, wobei die östlich der Kreisstraße liegende Fläche mit dem Bebauungsplan "Leite" intensiv weiterverfolgt werden soll. Die restlichen Stellungnahmen der Fachbehörden wurden nach Vortrag der Abwägungsvorschläge ebenfalls einstimmig verabschiedet. Es wurde zusätzlich vereinbart, nochmals ein klärendes Gespräch bezüglich weiterer Abstimmungen mit dem Bauamt im Landratsamt Neustadt zu führen.
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