Königstein
11.12.2018 - 12:01 Uhr

Keine Wahl beim Schulort

Vorerst ändert sich nichts an den Orten, an denen die Mittelschüler aus Königstein unterrichtet werden. Wie es in der Zukunft aussehen soll, legt Bürgermeister Hans Koch im Marktrat dar.

Gespräche im Schulverbund Sulzbach-Auerbach hätten ergeben, an der derzeitigen Verteilung auf die Standorte nichts zu ändern. Schüler aus der Marktgemeinde Königstein, die derzeit in Auerbach oder Sulzbach-Rosenberg unterrichtet werden, könnten damit auch am jeweiligen Standort ihren Abschluss machen.

Allerdings werde es in der Zukunft Schüler geben, die nach Auerbach kämen, obwohl sie nach Sulzbach-Rosenberg wollten. Aus pädagogischen Gründen könne entschieden werden, Kinder an eine andere Schule zu verweisen. Zunächst aber werde eine Mitteilung an die Regierung gemacht, dass die Schüler nach Auerbach geschickt werden sollten. Für das kommende Schuljahr müssten Busverbindungen und Fahrtzeiten neu geregelt werden.

Um die Jugendförderung der Marktgemeinde bewarben sich sieben Vereine, die in ihren aktuellen Mitgliederlisten insgesamt 203 Kinder im Alter zwischen sechs und 16 Jahren führen. Wie im vergangenen Jahr gewährt die Marktgemeinde pro Kopf einen Betrag von fünf Euro. Unter dem Strich erhalten die Vereine 1015 Euro für ihre Jugendarbeit.

Die Regierung der Oberpfalz wirbt in einem Schreiben für den Tag der Städtebauförderung am Samstag, 11. Mai 2019. Möglichst alle geförderten Städte und Gemeinden sollten sich mit ihren Projekten und Objekten präsentieren. Bürgermeister Koch erinnerte an die Zuschüsse des Freistaats Bayern und des Bundes für die Maßnahme Sulzbacher Straße, wo Wohnungen für anerkannte Asylbewerber und sozial schwache Familien entstehen. Seiner Empfehlung, am Tag der Städtebauförderung teilzunehmen, folgte der Marktrat bei einer Gegenstimme.

Bei den beiden Bürgerversammlungen - eine für den Markt Königstein und die Altgemeinde Gaißach, eine für die Altgemeinden Namsreuth und Kürmreuth - gingen keine Anträge ein. So erübrigten sich auch Beschlüsse des Marktrats.

Bürgermeister Koch kündigte an, dass das Straßenbauamt im Januar oder Februar eine Vorplanung für den Ausbau der Kreuzung bei Mönlas vorstellen werde. Außerdem informierte er über die Wasserstände der Brunnen, die sich nur geringfügig verändert hätten. Allerdings lehre die Erfahrung, dass sich trockene Sommer erst im Jahr darauf in den Brunnen bemerkbar machten.

Bisherige Zufahrt steht zur Disposition:

Differenzen gibt es über die Zufahrt und den Zugang zur Ossinger-Hütte. Der Eigentümer eines Grundstücks, das Besucher der Hütte bisher befuhren oder zum Parken nutzten, will das nicht mehr zulassen.

Über einen Anwalt forderte er, am Ortsende von Bischofsreuth ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit den Zusatzschildern „Land- und Forstwirtschaft frei“ sowie „Betriebs- und Versorgungsdienst frei“ aufzustellen. Dafür sieht die Verwaltung grundsätzlich keine Möglichkeit, weil auf dem öffentlichen Weg anderen Grundbesitzern die Möglichkeit offengehalten werden müsse, ungehindert zu ihren Flächen zu gelangen. Auch die Betreiber der Hütte bräuchten den Weg als Zufahrt. Außerdem ist im Grundbuch für den Freistaat Bayern ein Wegerecht eingetragen.

Es bestehe die Möglichkeit, auf einer landkreiseigenen Fläche Parkmöglichkeiten für fünf oder sechs Pkw zu schaffen. Die Mittel dafür sollten gleich im Haushalt 2019 eingeplant werden. Allerdings ist dazu ein Antrag auf Erlaubnis gemäß der Naturparkverordnung zu stellen.

Eine Verlegung des Weges ist nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht nicht vermeidbar. Diese Lösung fand auch im Marktrat Zustimmung.

 
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